Jetzt können die Gläubiger Fubus-OSV etwas tun! Kündigen Sie die Vollmacht für Rechtsanwalt Gloeckner aus Nürnberg

Lassen Sie sich n i c h t von ihm Vertreten. Das ist aus unserer Sicht die Konsequenz aus dem Schreiben von Rechtsanwalt Daniel Blazek. Lesen Sie selber!
Sehr geehrter Herr Bremer,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu § 75 InsO im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren der Future Business KG aA.
Es trifft zu, dass bei Erreichen des entsprechenden Quorums (§ 75 Abs. 1 Nr. 3 und 4 InsO) u.a. auch von nicht nachrangigen Gläubigern die Einberufung einer Gläubigerversammlung beantragt werden kann. Diese „ist“ dann vom Gericht „einzuberufen“, d.h. es spielen keine anderen Gründe als das Nichterreichen des Quorums für eine Ablehnung eine Rolle.
Im Insolvenzverfahren der Future Business KG aA stellt sich aber derzeit (noch) das Problem, dass Herr RA Gloeckner wohl hinsichtlich seiner Bestellung zum gemeinsamen OSV-Gläubigervertreter die meisten Stimmvollmachten haben dürfte, bedingt durch die fragwürdige Einladung, die aus Sicht des durchschnittlichen Vollmachtgebers so erschien bzw. so gestaltet wurde, als sei ihm Vollmacht zu erteilen.
Er wird sich also selbst wählen, falls nicht neue Einladungen erfolgen, genügend seiner Vollmachten widerrufen werden oder die zu erwartenden Anfechtungen keinen Erfolg haben.
Ist er dann gemeinsamer Vertreter, geht kaum noch etwas ohne ihn. Würde zum Beispiel eine Gläubigerversammlung einberufen, in welcher über einen neuen Verwalter zu befinden wäre, würde dies aus einer Hand abgeschmettert, falls Herr RA Gloeckner – aus welchen Gründen auch immer – dem Verwalter zugetan wäre. Des Weiteren wird dann zu beobachten sein, wie sehr der allmächtige Gläubigervertreter sich tatsächlich für die Gläubiger einsetzt, kostensparend agiert, sich ggf. sinnvoll gegen den Verwalter stellt etc. Eine Allianz zwischen Verwalter und gemeinsamem Vertreter wäre im FuBus-Verfahren für die Gläubiger, die ihre Interessen nicht gut vertreten sehen, ein schachmatt.
Unter anderem ist das der Grund, warum ich es schwach vom Gericht und Herrn RA Gloeckner fand, nicht einfach transparent zu machen, wie stimmenmächtig er bereits ist. Dabei waren die Vollmachten bereits elektronisch erfasst.
Ich wage insgesamt die Aussicht, dass wir es mit einem besonderen und sonderbaren Verfahren zu tun haben, das die Gerichte und Gläubiger noch lange begleiten und belasten wird. Dafür sind genügend Aufpasser involviert, Juristen, Medien. Spannend wird auch die Klärung der Frage sein, ob Herr RA Gloeckner und der Verwalter nicht auch aus einem Anwaltsmandat und dem anwaltlichen Berufsrecht heraus handeln (falls ihre Tätigkeit nicht von der Kerntätigkeit des Anwalts abstrahiert ist, was ich zumindest bei dem Kollegen Gloeckner noch nicht sehe). Falls ja, so gilt es zusätzlich, bestimmte Pflichten gegenüber den Gläubigern bzw. Mandanten einzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Blazek

Rechtsanwalt
Fachanwalt  für Handels- und Gesellschaftsrecht

BEMK Rechtsanwälte
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6 Comments

  1. T-L-O Dienstag, 20.05.2014 at 14:05 - Reply

    Es gibt knapp 2 Dutzend insolvente Firmen mit diversen Verwaltern! Wie gut diese im Sinne der Anleger arbeiten wird man in ein paar Jahren wissen. Hier die verschiedenen Insolvenzen zu ‚vermischen‘ mit Verweis auf einen ehemals gültigen Gewinnabführungsvertrag bringt außer Verwirrung gar nichts! Das war die Intention meines ersten Beitrags… dass bei der Arbeit einzelner Verwalter noch ‚Steigerungspotential‘ besteht sehe ich wie Sie.

  2. Money Dienstag, 20.05.2014 at 12:51 - Reply

    T-L-O, es geht darum, dass Anlegergelder unnötig vernichtet werden!!!
    Das, wie Sie richtig bemerken, Frau Schmudde Verwalterin ist, spielt nur zweitrangig ein Rolle. Das Brenneisen seine Firma zurück kaufen wollte, war hinlänglich bekannt. Ist das Verramschen, genau wie die Immobilien über eine Maklerfirma zu verkaufen, die Innen- u. Außenprovisionen erhält, für Sie richtig?

  3. T-L-O Dienstag, 20.05.2014 at 10:51 - Reply

    Insolvenzverwalter (in) ist in dem Fall aber Bettina Schmudde und es wurde auch ein anderer gemeinsamer Vertreter (teil-) gewählt…

  4. T-L-O Montag, 19.05.2014 at 13:16 - Reply

    Brenneisen gehörte aber der INFINUS IKP und hat mit dieser Insolvenz insofern wenig zu tun…

    • Money Montag, 19.05.2014 at 15:09 - Reply

      Doch, die ganze Unternehmensgruppe hat damit zu tun, weil es die Gewinnabführungsverträge gab.

  5. Money Montag, 19.05.2014 at 10:46 - Reply

    Ob ein Gläubigervertreter die richtige Wahl ist oder nicht kann ich nicht beurteilen. Eine große Anzahl von Anwälten spricht sich dagegen aus, seltsam finde ich, dass sich hier keinen unparteiischen Anwälte dafür aussprechen. Oder habe ich das verpasst?
    Dennoch die Verquickung von Kübler und Gloeckner hat einen bitteren Beigeschmack. Allein der Verkauf von Brenneisen zu einem Schleuderpreis hätte durch Gloeckner in seiner jetzigen Position verhindert werden müssen.
    Wenn ein Vertreter, dann eine andere Person, aber wer ist noch neutral?

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