Jens Schmidt GmbH und das Winterwunderland in Berlin Hoppegarten!

Update:

Wir haben mit Jens Schmidt mittlerweile telefoniert, und er hat uns gegenüber ganz klar bestätigt, dass alle Schausteller das von Ihnen bezahlte Geld natürlich zurückbekommen werden. Prima, wenn sich Diskussionen dann so schnell in Wohlgefallen auflösen.

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Mit Verlaub Jens Schmidt von der Jens Schmidt GmbH, sie wollen sich möglicherweise nur aus der Verantwortung stehlen, um den Schaustellern nicht ihr Geld zurückbezahlen zu müssen.

Das wird aber nicht gelingen, denn ganz klar, die Absage Ihres Weihnachtsmarktes als Veranstaltung hat nichts mit der Brandenburger Verordnung zu tun.

Das wissen Sie natürlich ganz genau, geben sich hier aber in einem „Posting“ zerknirscht und tun als wenn Sie nichts dafür könnten“. Hören Sie auf mit dem Mist und suchen eine Lösung mit den Schaustellern.

Ich finde es Unanständig sich jetzt noch an den Beiträgen, die die Schausteller an Sie bezahlt haben auch noch zu bereichern. Zahlen Sie denen Ihr Geld zurück, denn ich kenne schon Schausteller die sich eben nicht für „dumm verkaufen“ lassen und einen Rechtsanwalt einschalten wollen.

Zudem habe ich den Schaustellern geraten die Justiz einzuschalten. Da kann man ja ganz genau aufklären was Sie zu welchem Zeitpunkt gewusst haben.

Also, um all diese Dinge zu vermeiden suchen Sie jetzt eine schriftliche Lösung mit den Schaustellern und lassen es nicht dauerhaft auf „schlechte Presse“ ankommen, denn natürlich werden wir über all diese Dinge, die dann noch kommen natürlich einen Bericht veröffentlichen. Geht das schief für Sie Herr Schmidt, wer will dann mit Ihnen noch Geschäfte machen?

Die Corona Verordnung des Landes Brandenburg hat mit ihrem Weihnachtsmarkt nun wirklich gar nichts zu tun, und das Herr Jens Schmidt wissen Sie selber am besten.

3 Comments

  1. Sandra Kriege Mittwoch, 24.11.2021 at 23:53 - Reply

    Jeanette Sch.
    Was stimmt denn nicht an dem Bericht nicht ????
    Er wusste schon am 12. November das er keine Genehmigung für die Veranstaltung bekommen wird,also hat er alle ins offene Messer laufen lassen.
    Es geht ja nicht nur um die Platzgelder, wer erstattet den teuren Strom und Anschluss,einige sind viele Kilometer gefahren um der Veranstaltung ein tolles Bild zu geben.
    Viele haben noch einiges an Loby für Waren und Technik investiert was sie sich sonst gespart hätten und wenn es
    Lebensmittel bzw Glühwein ist können Sie es wegwerfen.
    Natürlich haben einige die kpl Ware noch garnicht geliefert bekommen, aber der Lieferant die Ware bestellt/geordert und wird sie auch annehmen müssen.
    Wer trägt denn die Kosten ???

    • Daniel Blazek Samstag, 27.11.2021 at 08:05 - Reply

      Die Kosten trägt in der Regel derjenige, der sich eine schuldhafte Pflichtverletzung oder Täuschung vorwerfen lassen muss. Im hiesigen Fall ist die Frage entscheidend, wann der Veranstalter, d.h. Vermieter darüber Bescheid wusste, dass die ganze Veranstaltung infrage steht bzw. die Voraussetzungen für die öffentlich-rechtliche Genehmigung nicht vorliegen. Wer in dieser Situation die Vermögensschäden der Vertragspartner in Kauf nimmt, muss sich warm anziehen. Das ist aber jeweils im Einzelfall zu klären.

  2. Jeanette Sch. Dienstag, 23.11.2021 at 18:43 - Reply

    Ein lächerlicher Bericht und eine Frechheit was sie behaupten und einfach drauf los schreiben! Sie sollten sich schämen und den Beruf wechseln denn ihre Vermutungen haben keinen festen Stand sondern entsprechen lediglich ihrer Phantasie ! Sie müssen so sehr gefragt sein in ihrem Job das sie zu viel langweile haben um solche Texte zu verfassen.

    Anmerkung:
    Was haben Sie dann geraucht?

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