Die Energiesysteme Bulang GmbH & Co. KG hat Insolvenz angemeldet – für viele Kunden, die auf Lieferungen oder Dienstleistungen warten, stellt sich nun die Frage: Was passiert mit meinem Geld?
Verbraucheranwalt Maurice Högel erklärt im Interview, welche Schritte Betroffene jetzt unternehmen sollten.
Frage: Herr Högel, die Insolvenz der Energiesysteme Bulang GmbH & Co. KG wurde gerade eröffnet. Was bedeutet das für betroffene Kunden?
Högel: Zunächst einmal bedeutet das, dass das Unternehmen keine eigenständigen Verfügungen mehr über sein Vermögen treffen kann. Alle Zahlungen und Forderungen werden jetzt vom vorläufigen Insolvenzverwalter Axel Kleinschmidt verwaltet. Kunden, die Anzahlungen geleistet haben oder noch auf ihre Lieferung warten, stehen nun vor einer ungewissen Lage.
Frage: Was sollten Verbraucher, die betroffen sind, jetzt konkret tun?
Högel: Folgende Schritte sind jetzt wichtig:
1️⃣ Forderung dokumentieren: Kunden sollten alle Unterlagen zu Bestellungen, Verträgen, Rechnungen und Zahlungen sammeln. Dies ist notwendig, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
2️⃣ Insolvenzverwalter kontaktieren: Sobald das Verfahren offiziell eröffnet ist, wird es eine Möglichkeit geben, Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Aktuell kann man sich bereits beim vorläufigen Insolvenzverwalter erkundigen.
3️⃣ Zahlungen stoppen: Wer eine laufende Lastschriftzahlung für ausstehende Leistungen hat, sollte diese umgehend bei der Bank widerrufen.
4️⃣ Kreditkarten- oder PayPal-Zahlungen prüfen: Falls die Zahlung per Kreditkarte oder PayPal erfolgt ist, gibt es unter Umständen eine Möglichkeit zur Rückbuchung, falls die Ware nicht geliefert wurde.
5️⃣ Verbraucherschutz kontaktieren: Betroffene können sich bei Verbraucherzentralen oder Anwälten beraten lassen, um zu prüfen, ob weitere rechtliche Schritte sinnvoll sind.
Frage: Wie hoch stehen die Chancen, dass betroffene Kunden ihr Geld zurückbekommen?
Högel: Leider sind die Chancen meist gering, da zuerst andere Gläubiger wie Banken und Lieferanten bedient werden. Kunden mit offenen Forderungen stehen oft am Ende der Kette. Dennoch sollten sie ihre Ansprüche unbedingt anmelden, denn es besteht zumindest die Möglichkeit einer Teilrückzahlung aus der Insolvenzmasse.
Frage: Gibt es noch eine Möglichkeit, doch noch an die bestellten Produkte zu kommen?
Högel: Das hängt davon ab, ob bereits bezahlte Waren noch im Lager vorhanden sind. In diesem Fall könnte eine Herausgabeprüfung in Betracht kommen. Kunden sollten dies beim Insolvenzverwalter anfragen.
Fazit: Wer betroffen ist, sollte schnell handeln. Durch eine sorgfältige Dokumentation, eine rechtzeitige Anmeldung der Forderung und Beratung durch Experten kann zumindest versucht werden, finanzielle Verluste zu minimieren.
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