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Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel zum BGH-Beschluss im Wirecard-Komplex

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Frage: Herr Högel, der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass Ansprüche einer kreditgebenden Bank nicht vom Kapitalanleger-Musterverfahren erfasst werden. Worum ging es in diesem Verfahren genau?

Maurice Högel: Im Kern ging es um eine Bank, die der inzwischen insolventen Wirecard AG einen Kredit gewährt hatte. Diese Bank wirft der verantwortlichen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor, ihre Pflichten bei der Prüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse von Wirecard schwer verletzt zu haben. Dadurch sei ihr ein Schaden entstanden. Parallel dazu läuft im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal ein Kapitalanleger-Musterverfahren, in dem zahlreiche Investoren ähnliche Vorwürfe erheben.

Frage: Warum wurde der Rechtsstreit zunächst ausgesetzt?

Maurice Högel: Das erstinstanzliche Gericht hatte das Verfahren ausgesetzt, weil es davon ausging, dass die Entscheidung möglicherweise von den Ergebnissen des Kapitalanleger-Musterverfahrens abhängt. Grundlage dafür ist § 8 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes, kurz KapMuG. Dieses Gesetz erlaubt es, mehrere ähnlich gelagerte Kapitalmarktverfahren zu bündeln, um zentrale Rechtsfragen einheitlich zu klären.

Frage: Warum hat der Bundesgerichtshof diese Aussetzung nun aufgehoben?

Maurice Högel: Der BGH hat klargestellt, dass eine Aussetzung nur dann zulässig ist, wenn die geltend gemachten Ansprüche überhaupt unter den Anwendungsbereich des KapMuG fallen. Das war hier nicht der Fall. Eine kreditgebende Bank gehört nämlich nicht zum Kreis der Personen, die vom KapMuG geschützt werden. Das Gesetz richtet sich in erster Linie an Kapitalanleger, also etwa Aktionäre oder Investoren, die aufgrund von falschen Kapitalmarktinformationen investiert haben.

Frage: Welche Bedeutung hat die Entscheidung für ähnliche Verfahren?

Maurice Högel: Die Entscheidung sorgt für mehr Klarheit. Sie zeigt, dass nicht jede Klage im Zusammenhang mit einem großen Kapitalmarktskandal automatisch in ein Musterverfahren einbezogen werden kann. Unternehmen oder Banken, die etwa aus Kreditverhältnissen Ansprüche ableiten, müssen ihre Ansprüche grundsätzlich eigenständig vor Gericht verfolgen.

Frage: Welche Konsequenzen hat das konkret für die Klägerin in diesem Fall?

Maurice Högel: Der Bundesgerichtshof hat angeordnet, dass das Verfahren vor dem zuständigen Landgericht fortgesetzt werden muss. Die Bank kann ihre Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft also nun unabhängig vom laufenden Musterverfahren weiterverfolgen.

Frage: Ist diese Entscheidung auch über den Wirecard-Fall hinaus relevant?

Maurice Högel: Ja, durchaus. Der Beschluss verdeutlicht die Grenzen des Kapitalanleger-Musterverfahrens. Gerade bei komplexen Wirtschaftsskandalen mit unterschiedlichen Anspruchsgruppen – etwa Anlegern, Banken oder Geschäftspartnern – muss genau geprüft werden, wer überhaupt vom KapMuG erfasst ist. Der BGH hat hier eine wichtige Leitlinie für zukünftige Verfahren gesetzt.

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