Startseite Interviews Bürgerbeteiligung der Stadtwerke Menden: „Ein Totalverlust ist rechtlich möglich“ Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime
Interviews

Bürgerbeteiligung der Stadtwerke Menden: „Ein Totalverlust ist rechtlich möglich“ Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime

Visiventas (CC0), Pixabay
Teilen

Die Stadtwerke Menden starten am 9. Februar 2026 ihr erstes Bürgerbeteiligungsprojekt. Über sogenannte Genussrechte können Bürgerinnen und Bürger zwischen 1.000 und 25.000 Euro investieren. Versprochen werden 3,75 Prozent Zinsen für Kundinnen und Kunden der Stadtwerke, 3,25 Prozent für Nichtkunden – bei einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren. Doch wie sicher ist diese Anlageform wirklich?

Wir haben mit dem Rechtsanwalt Jens Reime gesprochen.

Herr Reime, die Stadtwerke werben mit einer festen Verzinsung über fünf Jahre. Klingt das nach einer sicheren Sache?

Auf den ersten Blick wirkt das Angebot solide – insbesondere weil es sich um ein kommunal verankertes Unternehmen handelt. Juristisch betrachtet handelt es sich jedoch um eine Vermögensanlage in Form von Genussrechten. Und das bedeutet: Anleger tragen ein unternehmerisches Risiko.

Was heißt das konkret für Bürgerinnen und Bürger?

Genussrechte sind keine klassischen Sparprodukte. Es gibt keine Einlagensicherung wie bei Bankguthaben. Im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten oder gar einer Insolvenz besteht das Risiko eines vollständigen Kapitalverlusts. Darauf weist auch der gesetzlich vorgeschriebene Risikohinweis ausdrücklich hin.

Also ist ein Totalverlust tatsächlich möglich?

Ja. Der Hinweis nach § 12 Vermögensanlagengesetz ist kein bloßer Formalismus. Dort steht klar, dass der Erwerb mit erheblichen Risiken verbunden ist und zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen kann. Das sollten Anleger sehr ernst nehmen.

Viele Bürger verbinden mit Stadtwerken Stabilität und öffentliche Sicherheit. Trügt dieser Eindruck?

Stadtwerke genießen häufig großes Vertrauen – und das ist nachvollziehbar. Dennoch sind auch kommunale Unternehmen wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt: steigende Baukosten, regulatorische Änderungen, Energiepreisschwankungen oder Finanzierungsprobleme können sich auswirken. Genussrechtsinhaber stehen im Rang hinter klassischen Gläubigern. Das erhöht das Risiko.

Die Verzinsung liegt bei maximal 3,75 Prozent. Ist das aus Ihrer Sicht eine angemessene Risikoprämie?

Das hängt von der individuellen Risikobereitschaft ab. Anleger sollten sich bewusst fragen: Steht die angebotene Rendite im angemessenen Verhältnis zum möglichen Totalverlust? Wer sicherheitsorientiert investiert oder sein Erspartes nicht verlieren kann, sollte sehr sorgfältig prüfen, ob dieses Produkt geeignet ist.

Ihr Rat an interessierte Bürger?

Nicht aus lokalem Enthusiasmus allein investieren. Bürgerbeteiligung klingt sympathisch – und kann politisch sinnvoll sein. Aber es bleibt eine unternehmerische Beteiligung mit Risiko. Investiert werden sollte nur Geld, dessen Verlust man finanziell verkraften könnte.

Das Projekt soll die Energiewende vor Ort stärken. Doch neben der ökologischen Idee steht eine klare rechtliche Realität: Es handelt sich nicht um ein Sparbuch, sondern um eine Risikokapitalanlage – mit der Möglichkeit eines Totalverlusts.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Interviews

„Das heißt übersetzt: Bei manchen Ländern müssen Banken extrem vorsichtig sein“

Ein neues BaFin-Rundschreiben zu Hochrisikostaaten sorgt für Klarstellungen im Kampf gegen Geldwäsche....

Interviews

Interview: „Genussrechte sind keine Spareinlage – Anleger tragen das volle Risiko“

Die Redaktion im Gespräch mit Rechtsanwalt Maurice Högel zur Genussscheinemission der Vivanco...

Interviews

Interview: „Nachhaltig, regional – aber nicht risikofrei“

Die Redaktion im Gespräch mit der Dresdner Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zu Genussrechten...

Interviews

Interview: „Der Staat kann sich Geld auch ohne Strafurteil zurückholen“

Frage: Herr Rechtsanwalt Linnemann, der Bundesgerichtshof hat im Fall eines früheren Warburg-Bankchefs...