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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime: „Gerade bei vorbörslichen Beteiligungen sollten Anleger besonders genau hinschauen“

Leovinus (CC0), Pixabay
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Redaktion: Herr Reime, uns liegt das Wirkstoffdossier zu HEP-1 vor. Darin werden erhebliche Marktchancen bei Long Covid, ME/CFS und Colitis ulcerosa beschrieben. Gleichzeitig ist von einer noch ausstehenden EU-Zulassung die Rede. Wo sehen Sie als Anlegeranwalt die größten Risiken?

Reime: Zunächst gilt: Bei Biotech-Unternehmen liegen Chancen und Risiken traditionell sehr nah beieinander. Aus juristischer Sicht fällt auf, dass das Dossier vielfach mit Formulierungen wie „könnte“, „hat Potenzial“, „Marktführerschaft“, „große Marktanteile“ oder „erhöhte Erfolgschancen“ arbeitet. Das sind Zukunftserwartungen und keine gesicherten Tatsachen.

Redaktion: Was bedeutet das konkret?

Reime: Der wirtschaftliche Erfolg hängt letztlich davon ab, ob klinische Studien erfolgreich verlaufen, ob Behörden Zulassungen erteilen und ob sich ein Produkt später tatsächlich am Markt durchsetzt. Gerade im Biotech-Bereich scheitern viele Projekte trotz vielversprechender Ansätze in frühen Entwicklungsphasen.

Redaktion: Das Dossier spricht davon, dass das Investorenrisiko durch besondere Marktchancen abgesichert werde.

Reime: Solche Aussagen sollte man kritisch prüfen. Marktchancen sind keine Garantie. Juristisch betrachtet können Chancen niemals Risiken „absichern“. Anleger müssen vielmehr sämtliche Risiken vollständig und verständlich dargestellt bekommen.

Redaktion: Das Unternehmen verweist auf vorhandene Studienunterlagen, Master Files und bereits bestehende Entwicklungsarbeiten.

Reime: Das kann positiv sein. Entscheidend ist aber, welchen regulatorischen Status diese Unterlagen tatsächlich haben, welche unabhängigen Studien vorliegen und ob belastbare klinische Wirksamkeitsnachweise existieren. Das sollte jeder Anleger sorgfältig prüfen.

Redaktion: Kommen wir zum Kapitalmarktrecht. Dürfen Aktien eines solchen Unternehmens überhaupt vorbörslich ohne Prospekt angeboten werden?

Reime: Das hängt von der konkreten Ausgestaltung des Angebots ab. Grundsätzlich gilt in Deutschland und der EU bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren regelmäßig eine Prospektpflicht nach der EU-Prospektverordnung. Es existieren allerdings Ausnahmen, etwa bei Angeboten an einen begrenzten Personenkreis oder bei bestimmten Schwellenwerten.

Redaktion: Bedeutet das, dass vorbörsliche Aktien immer ohne Prospekt verkauft werden dürfen?

Reime: Nein. Das wäre ein weit verbreitetes Missverständnis. Der Umstand, dass ein Unternehmen nicht börsennotiert ist, befreit nicht automatisch von prospektrechtlichen Pflichten. Entscheidend ist immer die konkrete Struktur des Angebots, die Zahl der angesprochenen Anleger, das Platzierungsvolumen und die jeweilige rechtliche Ausgestaltung.

Redaktion: Was sollten Anleger vor einer Investition prüfen?

Reime: Sie sollten sich zunächst fragen, ob ein gebilligter Prospekt, ein Wertpapier-Informationsblatt oder andere gesetzlich vorgeschriebene Unterlagen vorliegen. Außerdem sollte nachvollziehbar sein, wie das Unternehmen bewertet wird, welche Finanzierungsrunden bereits stattgefunden haben und welche konkreten Risiken bestehen. Wer ausschließlich mit Marktpotenzialen und Zukunftsaussichten wirbt, ohne die Risiken gleichwertig darzustellen, sollte Anleger besonders aufmerksam machen.

Redaktion: Ihr Fazit?

Reime: Biotech-Investments können hohe Chancen bieten. Sie gehören aber auch zu den risikoreichsten Anlageformen überhaupt. Anleger sollten nicht in eine Geschichte investieren, sondern in nachprüfbare Fakten.

Hinweis: Die Aussagen zu Prospektpflichten sind allgemeine rechtliche Informationen und keine Einzelfallprüfung. Ob für ein konkretes Aktienangebot eine Prospektpflicht besteht, hängt von den genauen Umständen des Angebots ab. Das Dossier selbst enthält Aussagen zu Marktpotenzialen, Zulassungschancen und vorhandenen Entwicklungsunterlagen, jedoch keine vollständige kapitalmarktrechtliche Bewertung.

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