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Interview mit Rechtsanwalt Dr. Klugscheißer zur BaFin-Warnmeldung gegen Mulfin Trade Limited

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Verbraucherschutzforum Berlin (VSB):
Herr Dr. Klugscheißer, Sie haben das Schreiben von Herrn David Krämer, der sich als Chief Compliance Officer der Mulfin Trade Limited bezeichnet, vorliegen. Darin fordert er unter Fristsetzung die Löschung eines Artikels über eine BaFin-Warnmeldung. Was sagen Sie dazu?

Dr. Klugscheißer (lacht):
Nun ja, selten hat jemand so viele juristische Begriffe in eine Gmail-Mail gepackt – leider ohne viel Substanz. Der Kollege Krämer fordert die Entfernung eines Artikels, der sich auf eine öffentlich zugängliche Warnmeldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bezieht. Diese Meldung ist auch heute noch auf der BaFin-Website abrufbar. Damit ist sie nicht nur aktuell, sondern auch eine privilegierte Quelle nach geltendem Presserecht.

VSB:
Herr Krämer spricht von Verleumdung, Rufschädigung und wirtschaftlichem Schaden. Klingt ernst, oder?

Dr. Klugscheißer:
Es klingt dramatisch, ja – aber juristisch ist es ungefähr so stichhaltig wie ein Regenschirm aus Pappmaché. Wenn eine staatliche Aufsichtsbehörde öffentlich warnt, dann darf die Presse das berichten – Punkt. Alles andere wäre Zensur. Die rechtliche Verantwortung trägt in diesem Fall nicht der Journalist, sondern die BaFin, falls sie sich irren sollte. Aber davon ist hier nicht auszugehen.

VSB:
Krämer betont, dass Mulfin Trade gar nicht in Deutschland tätig sei und daher keine Erlaubnis brauche. Wie bewerten Sie das?

Dr. Klugscheißer:
Diese Ausrede begegnet mir regelmäßig: „Wir machen nichts in Deutschland – aber nehmen gerne Geld von deutschen Kunden.“ Die BaFin prüft gezielt, ob sich ein Unternehmen an deutsche Anleger richtet. Und wenn sie dann zu einem begründeten Verdacht kommt, ist das ein ernstzunehmender Warnhinweis. Die Redaktion hat hier vollkommen korrekt gehandelt.

VSB:
Der Brief kam per Gmail – ohne Vollmacht, ohne Briefkopf, ohne Signatur. Seriös?

Dr. Klugscheißer:
Das wirkt eher wie ein Copy-Paste-Abenteuer aus dem Internet. Wenn jemand im Namen eines Unternehmens juristische Forderungen stellt, sollte er zumindest belegen können, dass er dazu befugt ist. Ein Handelsregisterauszug, eine Vollmacht – irgendwas. So aber bleibt die Frage: Spricht da wirklich ein Chief Compliance Officer – oder nur ein besonders ambitionierter Praktikant?

VSB:
Was empfehlen Sie der Redaktion?

Dr. Klugscheißer:
Kühlen Kopf bewahren. Es besteht keine Pflicht zur Löschung, solange korrekt über eine BaFin-Warnung berichtet wurde. Ich würde Herrn Krämer höflich, aber bestimmt um Nachweise seiner Vertretungsbefugnis bitten. Und bis dahin: Artikel bleibt stehen.

VSB:
Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Dr. Klugscheißer.

Dr. Klugscheißer:
Sehr gern. Und merken Sie sich: Wer mit der juristischen Abrissbirne wedelt, sollte vorher sicherstellen, dass er nicht mit leerem Werkzeugkasten auftaucht.

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