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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Was betroffene Anleger nach der BaFin-Warnung tun sollten

Tomasz_Mikolajczyk (CC0), Pixabay
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Die BaFin warnt aktuell vor über 90 nahezu identischen Websites, die unter dem Vorwand von Kryptowert-Investments ahnungslose Verbraucher täuschen. Rechtsanwältin Kerstin Bontschev, spezialisiert auf Kapitalanlagerecht, erklärt im Interview, wie sich betroffene Anleger jetzt verhalten sollten – und welche Chancen bestehen, verlorenes Geld zurückzuerhalten.

Frau Bontschev, was sollten Betroffene tun, die auf eine dieser Plattformen hereingefallen sind?

Bontschev: Wichtig ist, schnell zu reagieren. Wer Geld investiert hat, sollte zunächst alle Unterlagen und Belege sichern: Screenshots, Überweisungsbelege, E-Mails. Danach empfehle ich dringend, rechtlichen Rat einzuholen. Je nach Fallkonstellation besteht die Möglichkeit, zivilrechtliche Schritte einzuleiten oder Strafanzeige zu erstatten.

Gibt es überhaupt Chancen auf Rückzahlung?

Bontschev: Leider ist das Geld bei diesen Betrugsmodellen oft ins Ausland abgeflossen. Aber wir prüfen immer, ob Zahlungsdienstleister, Banken oder Dritte in die Abwicklung eingebunden waren – und ob sich daraus Ansprüche ableiten lassen. Auch eine Anzeige bei den Ermittlungsbehörden kann helfen, wenn Gelder gesichert werden können.

Woran erkennt man solche betrügerischen Seiten?

Bontschev: Die Muster sind oft gleich: Es gibt kein Impressum, unrealistische Renditeversprechen wie „bis zu 1.500 € am Tag“, und es wird mit aggressiven Methoden geworben – etwa durch Cold Calls. Seriöse Anbieter benötigen für Kryptowerte-Dienstleistungen eine Lizenz der BaFin – fehlt diese, sollten Anleger sofort skeptisch werden.

Was sagt das Gesetz dazu?

Bontschev: Laut § 10 Abs. 7 des neuen Kryptomärkteaufsichtsgesetzes dürfen solche Angebote nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der BaFin betrieben werden. Fehlt diese, handelt es sich um ein verbotenes Geschäft. Anleger haben dann zumindest eine klare rechtliche Grundlage, um ihr Geld zurückzufordern – sei es gegenüber dem Anbieter, Vermittlern oder Zahlungsabwicklern.

Gibt es noch Hoffnung für geschädigte Anleger, wenn alles verloren scheint?

Bontschev: Ja. Auch wenn die Erfolgsaussichten individuell unterschiedlich sind, ist es wichtig, den Fall nicht einfach abzuschließen. Wir sehen in unserer Praxis regelmäßig Möglichkeiten, gegen Beteiligte vorzugehen oder sich an Sammelverfahren zu beteiligen. Das Schlimmste ist, tatenlos zu bleiben – genau darauf setzen die Täter.


Wichtiger Rat:
Wenn Sie investiert haben und jetzt verunsichert sind, handeln Sie schnell. Sichern Sie Beweise, lassen Sie sich anwaltlich beraten und melden Sie sich bei den Behörden. Eine erste Einschätzung kann oft klären, ob rechtliche Schritte Aussicht auf Erfolg haben.

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