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Interview: „Kryptowertpapiere sind digitale Anlageprodukte mit echtem Rechtsrahmen“

Maklay62 (CC0), Pixabay
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Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Daniel Blazek über die rechtliche Einordnung von Kryptowertpapieren, ihre Regulierung und den Vertrieb an Privatanleger

Herr Blazek, der Begriff „Kryptowertpapier“ klingt für viele nach Science-Fiction – was genau versteht man darunter?

Daniel Blazek: Ganz einfach gesagt: Ein Kryptowertpapier ist ein Wertpapier, das rein digital – auf einer sogenannten Blockchain – begeben wird. Es erfüllt juristisch die gleichen Funktionen wie ein klassisches Wertpapier, etwa eine Anleihe oder Aktie, wird aber nicht auf Papier gedruckt oder bei einer zentralen Verwahrstelle hinterlegt, sondern existiert nur als Token. Es handelt sich also um ein digitales Abbild eines regulierten Finanzinstruments.

Muss ein Kryptowertpapier in Deutschland genehmigt werden?

Blazek: Ja – und das ist ein entscheidender Punkt. In Deutschland braucht jedes Kryptowertpapier, das öffentlich angeboten werden soll, grundsätzlich einen gebilligten Wertpapierprospekt. Diese Billigung erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin. Es gibt aber auch Ausnahmen, etwa bei bestimmten Volumina oder Angeboten an professionelle Investoren. Dennoch: Auch ein Kryptowertpapier ist ein Wertpapier im Sinne des Gesetzes – und unterliegt denselben Kapitalmarktregeln.

Wer darf solche Kryptowertpapiere überhaupt vertreiben oder anbieten?

Blazek: Nur regulierte Marktteilnehmer. Das können Banken, Finanzdienstleister mit entsprechender Lizenz oder sogenannte Kryptoverwahrer sein, sofern sie eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder dem Gesetz über elektronische Wertpapiere besitzen. Der Vertrieb an Kunden – besonders an Privatanleger – ist stark reguliert. Auch hier greift das Wertpapierhandelsgesetz, das etwa Vorgaben zur Anlageberatung, Transparenz oder Produktinformation enthält.

Gibt es überhaupt ein konkretes Gesetz, das Kryptowertpapiere regelt – oder ist das alles Grauzone?

Blazek: Nein, das ist alles andere als Grauzone. Deutschland war eines der ersten Länder weltweit, das mit dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) einen klaren Rechtsrahmen geschaffen hat. Dieses Gesetz erlaubt es, Wertpapiere vollständig elektronisch zu begeben – und unterscheidet dabei zwischen zentral registrierten Wertpapieren und Kryptowertpapieren, die auf einer Blockchain geführt werden. Außerdem gilt ergänzend das Wertpapierprospektgesetz, das Geldwäschegesetz und die europäischen MiFID-II-Vorgaben.

Und wie ist der Schutz der Anleger geregelt – ist das vergleichbar mit klassischen Wertpapieren?

Blazek: Ja, grundsätzlich schon. Wer ein Kryptowertpapier kauft, ist genauso Inhaber eines verbrieften Anspruchs wie bei einer klassischen Anleihe. Allerdings gibt es neue Risiken – etwa technischer Art, wenn z. B. der private Schlüssel verloren geht oder die Plattform versagt. Der rechtliche Schutz ist aber prinzipiell gleich. Wichtig ist, dass nur Plattformen genutzt werden, die über die notwendige Erlaubnis verfügen – und dass Anleger sich über das konkrete Produkt gut informieren, etwa durch den Prospekt oder ein „WIB“, also ein Wertpapier-Informationsblatt.

Zum Schluss: Wird sich das Kryptowertpapier in Zukunft durchsetzen?

Blazek: Ich bin davon überzeugt. Die Blockchain-Technologie bietet enorme Effizienzgewinne – für Emittenten und Anleger. Gerade für Mittelständler ist das eine attraktive Alternative zum klassischen Kapitalmarkt. Und durch die klare Regulierung in Deutschland ist das Vertrauen in diese neuen Instrumente deutlich gestiegen. Der Markt steckt noch in den Kinderschuhen, aber er wächst stetig – auch mit Hilfe der Gesetzgeber.

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Blazek.

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