Interessengemeinschaft für Infinus Kunden gibt es auch schon

Natürlich von den „üblichen Verdächtigen“ ins Leben gerufen. Anwälten die oft mehr „vorgaukeln“ erreichen zu können, als dann wirklich in der Wirklichkeit möglich ist. Hier nimmt man Bezug auf die „Einlagensicherung“. Dazu muss die BaFin aber erst mal den Entschädigungsfall festgestellt haben. Ist das der Fall, dann wird sich sicherlich Ihr Finanzberater darum kümmern das Sie Ihr Geld wiederbekommen. Im Moment ist das aus unserer Sicht nur „Mandate einfangen“. Mehr nicht. Mehr als abwarten kann im Moment Niemand. Einer Interessengemeinschaft beizutreten macht aus unserer Sicht keinen Sinn. Der Berater wird schon alleine aus Beraterhaftungsgründen größtes Interesse haben Ihnen da zu helfen Ihr Geld zurückzubekommen. Ob man dafür einen Anwalt braucht? Derzeit sicher noch nicht!

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  1. Wald Samstag, 13.12.2014 at 20:18 - Reply

    Die Berater sehen sich nicht in der Haftung für den Anlegerschaden ihrer vermittelten Kunden.Verantwortlich dafür soll aus iherer Sicht das Infinus -Hafttungsdach gewesen sein.Aus meiner Sicht kümmern sich die Berater wenig
    um den entstandenen Schaden ihrer Kunden.Wenn man sie anspricht bekommt zur Antwort-Sie wurden genauso betrogen.Das wars bis heute.
    Fazit: Man hatt mal wieder das wahre Gesicht eines Beraters bzw. Vermittlers
    vor Augen geführt bekommen.Vier Tage vor der Razia,sogar an einem Samstag,
    kam noch ein Anruf-Angebot Anlagebetrag zu splitten.Den Zeitpunkt der Razia
    habe ich nicht von ihm sondern zwei Tage später durch Zufall aus dem Intenet
    auf einer entspechenden Internet-Plattform erfahren.
    Mein Eindruck war das schon frühzeitige negative Schlagseiten in der Presse
    von den Beratern bzw. Vermittler vollständig ignoriert wurden.
    Wie sonst könnten Rechtsanwälte schon 2011 von den Unstimmigkeiten gewußt
    haben.Hier ist einer klarer Plausibilitätsmangel der Vermittler erkennbar gewesen.

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