Startseite Allgemeines Interessantes BGH Urteil für LV-Aufkäufer-bricht damit ein Geschäftsmodell zusammen?
Allgemeines

Interessantes BGH Urteil für LV-Aufkäufer-bricht damit ein Geschäftsmodell zusammen?

Teilen

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Wirksamkeit einer Kauf- und Abtretungsvereinbarung von Ansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung auseinandergesetzt. Das Ergebnis: Im Streitfall verstößt die Vereinbarung gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz und ist daher nichtig. Der Versicherer muss daher dem Käufer der Forderungen keinen Rückkaufswert auszahlen. Das zumindest ist die Quintessenz und sicherlich von großer Bedeutung für den Markt der LV-Aufkäufer.http://www.asscompact.de/nachrichten/%E2%80%9Egeld-zur%C3%BCck-auftrag%E2%80%9C-ist-nichtig?from=2017-01-27%2008%3A30&to=2017-01-30%2007%3A30&pid=352301

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Trees Life International AG: Große Versprechen, viele offene Fragen und kein auffindbares BaFin-Prospekt

Die in Schindellegi im Kanton Schwyz ansässige Trees Life International AG präsentiert...

Allgemeines

Aus Alt mach Neu – oder wie man nach einer Insolvenz wieder Renditeträume verkauft

Man muss den Verantwortlichen eines lassen: Optimismus haben sie. Während andere Unternehmen...

Allgemeines

Kommentar eines Arminia-Bielefeld-Fans: Hoffnung sieht anders aus

Ganz ehrlich: Ich verstehe diese Trainerentscheidung nicht. Arminia Bielefeld hat gerade den...

Allgemeines

Der Souverän entscheidet – nicht Journalisten, Parteien oder politische Kommentatoren

Am Sonntag wird in Aue-Bad Schlema gewählt. Und wie so oft vor...