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„Instagram-Accounts sind digitale Vermögenswerte“ – Social-Media-Expertin Wanice Gorden über das OLG-Urteil zur Vererbbarkeit von Social-Media-Konten

Tumisu (CC0), Pixabay
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Verbraucherschutzforum: Frau Gorden, das Oberlandesgericht Oldenburg hat kürzlich entschieden, dass Instagram-Accounts vererbbar sind und Erben sie nicht nur passiv, sondern auch aktiv nutzen dürfen. Wie bewerten Sie dieses Urteil aus Social-Media-Sicht?

Wanice Gorden: Dieses Urteil ist ein Meilenstein in der digitalen Rechtslandschaft. Bisher war unklar, ob Erben wirklich die Kontrolle über einen Account übernehmen können oder ob sie nur ein Leserecht haben. Da viele Instagram-Profile, insbesondere von Prominenten und Influencern, erhebliche wirtschaftliche Werte besitzen, ist diese Entscheidung längst überfällig. Ein Social-Media-Account ist mehr als ein persönliches Profil – er kann eine Marke, eine Einkommensquelle oder ein wichtiger Teil der digitalen Identität sein.

Verbraucherschutzforum: Bisher wurden verstorbene Nutzerprofile von Instagram in den „Gedenkzustand“ versetzt, wodurch Erben nur noch eingeschränkten Zugriff hatten. War diese Praxis problematisch?

Gorden: Ja, auf mehreren Ebenen. Zum einen hat der „Gedenkzustand“ verhindert, dass Erben mit der Community des Verstorbenen weiter interagieren oder neue Inhalte posten konnten. Zum anderen wurden oft wirtschaftliche Interessen beschnitten. Viele Influencer-Accounts generieren Einnahmen durch Werbepartnerschaften, gesponserte Inhalte oder Abonnements – all das wurde mit der bisherigen Praxis blockiert.

Verbraucherschutzforum: Das Gericht stützte sich auf den Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge und das BGH-Urteil zur Vererbbarkeit digitaler Inhalte. Wie wichtig ist diese Entscheidung für die Zukunft?

Gorden: Sie ist ein großer Schritt in Richtung Rechtssicherheit im digitalen Nachlass. Das Urteil bestätigt, dass Social-Media-Konten nicht nur persönliche Kommunikationsmittel, sondern vertragliche Vermögenswerte sind, die auf Erben übergehen können. Das bedeutet auch, dass Plattformen wie Meta sich in Zukunft anpassen müssen. Bisher war die Regelung von digitalem Erbe oft undurchsichtig – das könnte sich nun ändern.

Verbraucherschutzforum: Gibt es Risiken oder Herausforderungen, die sich aus dieser Entscheidung ergeben?

Gorden: Absolut. Einerseits besteht die Gefahr des Missbrauchs: Was passiert, wenn ein Erbe den Account des Verstorbenen für andere Zwecke nutzt, als es ursprünglich gedacht war? Andererseits gibt es datenschutzrechtliche Fragen – darf ein Erbe wirklich auf persönliche Nachrichten zugreifen, die der Verstorbene möglicherweise nicht weitergeben wollte? Hier könnten Plattformen künftig spezielle Lösungen anbieten, beispielsweise eine Art „Erbenmodus“, der den Zugang regelt.

Verbraucherschutzforum: Wie sollten sich Nutzer absichern, um ihren digitalen Nachlass zu regeln?

Gorden: Jeder, der Social-Media-Konten mit potenziellem Wert besitzt, sollte frühzeitig Vorsorge treffen. Das kann durch ein Testament geschehen, in dem festgelegt wird, wer den Account verwalten darf. Alternativ gibt es digitale Nachlassdienste, die den Zugriff nach dem Tod regeln. Wichtig ist, dass Nutzer sich bewusst machen: Ihre digitalen Identitäten sind nicht automatisch geschützt.

Verbraucherschutzforum: Das OLG Oldenburg hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Erwarten Sie eine Bestätigung des Urteils?

Gorden: Das ist schwer vorherzusagen. Ich denke, dass der BGH das Grundprinzip bestätigen wird, aber möglicherweise Einschränkungen definiert, etwa in Bezug auf Datenschutz oder den Zugang zu persönlichen Nachrichten. Klar ist jedoch, dass das Thema digitaler Nachlass an Bedeutung gewinnt – und Plattformen wie Instagram werden sich darauf einstellen müssen.

Verbraucherschutzforum: Frau Gorden, vielen Dank für das Gespräch!

 

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