INSPIRE AG – außerordentliche Hauptversammlung

WKN: A0KEWA /​ ISIN: DE000A0KEWA3

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir zu der am Dienstag, dem 30. August 2022 um 10.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Rechtsanwaltskanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburger Allee 4, 60486 Frankfurt am Main, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der INSPIRE AG ein.

Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Einberufungsverlangens gemäß § 122 Abs. 1 AktG der Aktionärin LifeJack AG (mit Sitz in Saarbrücken) vom 5. Juli 2022. Die in dem Einberufungsverlangen enthaltenen Tagesordnungspunkte sind Gegenstand dieser Einberufung. Ein Beschlussvorschlag der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten ist nicht erforderlich (§ 124 Absatz 3 Satz 3 Alt. 2 AktG).

Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 1
Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Gesellschaft verfügt derzeit über keinen beschlussfähigen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Die Aktionärin LifeJack AG schlägt vor, die nachfolgend genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 30. August 2022 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:

a)

Peter Magsamen, Geschäftsführer der GFWV Gesellschaft für Wertschriftenverwaltung mbH (mit Sitz in Hamm am Rhein), Wohnort: Bingen am Rhein,

b)

Oliver Würtenberger, Vorstand der LifeJack AG (mit Sitz in Saarbrücken), Wohnort: Luzern/​Schweiz,

c)

Irina Shtro, selbständige Unternehmensberaterin, Wohnort: Wiesbaden.

Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft

Die Aktionärin LifeJack AG schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

Die Gesellschaft wird aufgelöst. Abwicklungsgeschäftsjahr ist das Kalenderjahr; das erste Abwicklungsgeschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am 31. Dezember 2022.

Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Bestellung des Abwicklers

Die Aktionärin LifeJack AG schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

1.

Zum Abwickler wird die PVMv Private Values Media Verwaltungs GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der HRB 99462, bestellt.

2.

Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Abwickler gemeinschaftlich vertreten.

3.

Der Aufsichtsrat wird beauftragt und ermächtigt, mit dem Abwickler PVMv Private Values Media Verwaltungs GmbH Vereinbarungen über die Einzelheiten seines Vertragsverhältnisses zu treffen, insbesondere Vereinbarungen über eine angemessene Vergütung abzuschließen.

Adressen für die Anmeldung, für Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur außerordentlichen Hauptversammlung an:

INSPIRE AG
Hedwig-Dransfeld-Weg 5
33154 Salzkotten
Telefax: 0697880880688
E-Mail: mail2007@inspire-ag.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Verfügung:

INSPIRE AG
Hedwig-Dransfeld-Weg 5
33154 Salzkotten
Telefax: 0697880880688
E-Mail: mail2007@inspire-ag.de

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nicht-börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis zum 23. August 2022, 24.00 Uhr, unter der oben angegebenen Adresse zugehen.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die INSPIRE AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Der Dienstleister der INSPIRE AG, welcher zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wurde, erhält von der INSPIRE AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der INSPIRE AG.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der INSPIRE AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

mail2007@inspire-ag.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

INSPIRE AG
Hedwig-Dransfeld-Weg 5
33154 Salzkotten
Telefax: 0697880880688
E-Mail: mail2007@inspire-ag.de

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

 

Salzkotten, im Juli 2022

INSPIRE AG

– Der Vorstand –

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