Aktenzeichen: 105 IN 104/25
Das Amtsgericht Karlsruhe hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ArtiMinds Robotics GmbH (Albert-Nestler-Str. 11, 76131 Karlsruhe) am 31. Januar 2025 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte
Bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung gelten folgende Anordnungen:
- Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt (sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind).
- Verfügungen über das Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
- Konten und Außenstände dürfen nur noch durch den vorläufigen Insolvenzverwalter verwaltet werden.
- Gläubiger dürfen Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Brinkmann & Partner
Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim
📞 Tel.: 0621 43 29 28 – 0
📠 Fax: 0621 43 29 28 – 27
📧 E-Mail: o.spiekermann@brinkmann-partner.de
Seine Aufgaben umfassen die Überwachung und Sicherung des schuldnerischen Vermögens sowie die Prüfung, ob die Vermögenswerte zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen.
Hinweise für Gläubiger und Betroffene
- Verfügungen der Schuldnerin über Bankkonten oder Forderungen sind unzulässig.
- Drittschuldner (Kunden, die der Schuldnerin Geld schulden) dürfen Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
- Der Insolvenzverwalter ist befugt, Sonderkonten für die Abwicklung einzurichten.
- Beschwerden gegen die Entscheidung sind innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Karlsruhe möglich.
Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung von Rechtsbehelfen finden sich unter www.ejustice-bw.de.
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