Insolvenzverfahren über Privatvermögen des Gründers der P&R Gruppe eröffnet Bei Verbindlichkeiten von über 1 Mrd. Euro allenfalls marginale Quote zu erwarten

Das Amtsgericht München (Insolvenzgericht) hat mit Beschluss vom 06. März 2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gründers der P&R Gruppe, Herrn Heinz Roth, eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Miguel Grosser von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter bestellt.

Nach einer ersten Bestandsaufnahme dürften sich die Verbindlichkeiten auf über 1 Mrd. Euro belaufen, der Großteil davon beruht auf Forderungen der Insolvenzverwalter der insolventen deutschen P&R Containervermittlungsgesellschaften gegen deren Gründer und langjährigen Geschäftsführer, die auch den Insolvenzantrag gestellt hatten.

Dem gegenüber stehen Vermögenswerte, die nach einer ersten Einschätzung des Insolvenzverwalters zwar zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen, jedoch allenfalls eine marginale Quote von deutlich unter einem Prozent für die Gläubiger der Insolvenzforderungen erwarten lassen. Die Dauer des Insolvenzverfahrens lässt sich derzeit nicht abschätzen. Mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren ist aber zu rechnen.

Weitere Informationen: Miguel Grosser ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Insolvenzrecht, seit 1999 in der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter und seit 2002 als Insolvenzverwalter tätig. Zu seinen bekanntesten Insolvenzverfahren zählt neben DyStar die erfolgreiche übertragende Sanierung der Deutsche Touring GmbH, des traditionsreichsten Fernbusreiseunternehmen Deutschlands. Darüber hinaus wird er von den Amtsgerichten Frankfurt am Main, München und Köln in zahlreichen weiteren Insolvenzverfahren als Verwalter berufen. Rechtsanwalt Miguel Grosser leitet zudem die Niederlassung von JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter in Frankfurt am Main. Die Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist seit mehr als zwei Jahrzehnten eine der führenden Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung,

Insolvenzrecht und Prozessrecht, insbesondere in komplexen und grenzüberschreitenden Verfahren. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird, Arbeitsplätze erhalten und zugleich die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden, und zwar sowohl innerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens als auch im Rahmen von Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren. Die Anwälte der Kanzlei werden regelmäßig in schwierigen Verfahren (wie etwa bei den deutschen P&R Gesellschaften) als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt; ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

Leave A Comment