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Insolvenzverfahren Münchner Solarkraftwerk und Verwaltungs GmbH (Az.: 1542 IN 282/26)

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht München hat am 28.04.2026 um 10:00 Uhr im Verfahren über das Vermögen der
Münchner Solarkraftwerk und Verwaltungs GmbH, Alte Landstraße 23, 85521 Ottobrunn (HRB 211682), die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde
Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt, Radlkoferstraße 2, 81373 München (Tel.: +49 89 8589633), bestellt.

Wesentliche Anordnungen:

  • Verfügungen der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen (mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände) sind untersagt bzw. ausgesetzt.
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, das Vermögen zu sichern und einzuziehen, insbesondere Forderungen auf ein Sonderkonto zu leiten.
  • Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen, sofern keine Zustimmung für Zahlungen an die Schuldnerin vorliegt.
  • Die Kassenführung wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.

Verfahrensbevollmächtigter der Schuldnerin:
Rechtsanwalt Frank Ehrsam, Berlin.

Rechtsmittel:
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht München eingelegt werden.

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