Das Amtsgericht Hamburg hat am 20. Januar 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Görtz Retail GmbH (HRB 86142) angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Hamburg, das im Groß- und Einzelhandel mit Schuhen, Lederwaren und Textilien tätig ist, wird nun unter Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters gestellt.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm aus Hamburg bestellt. Alle Verfügungen der Görtz Retail GmbH über ihr Vermögen bedürfen ab sofort seiner Zustimmung. Zudem ist es Drittschuldnern untersagt, weiterhin an das Unternehmen zu zahlen. Der Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.
Ferner hat das Amtsgericht jegliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.
Das Verfahren läuft unter den Aktenzeichen 67c IN 416/24 bis 67c IN 420/24.
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