Startseite Allgemeines Insolvenz: MB Beteiligungsgesellschaft mbH – Dr. Markus Braun als GF der von Wirecard
Allgemeines

Insolvenz: MB Beteiligungsgesellschaft mbH – Dr. Markus Braun als GF der von Wirecard

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

9 IN 20/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MB Beteiligungsgesellschaft mbH, Kopenhagener Straße 10, 65552 Limburg a. d. Lahn (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6968), vertr. d.: Dr. Markus Braun, zurzeit c/o JVA Stadelheim, Stadelheimer Straße 12, 81549 München, (Geschäftsführer), ist am 21.02.2024 um 14:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Carsten Koch, Frankfurter Str. 13, 35781 Weilburg, Tel.: 06471/5166310, Fax: 06471/5166390, E-Mail: Weilburg@westhelleundpartner.eu bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Limburg, 21.02.2024

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

TGI AG: Wenn plötzlich das Finanzamt mitlesen möchte

Für manche Kunden und Empfehlungsgeber der TGI AG könnte es demnächst eine...

Allgemeines

CSD Berlin:Nach einer solchen Tat braucht es Ermittler – keine politische Dauer-Talkshow

Es ist ein trauriger Reflex, den man nach schweren Vorfällen inzwischen beinahe...

Allgemeines

Yan Couto beim BVB: Vielleicht hilft jetzt eine Runde U23

Bei Borussia Dortmund entwickelt sich die Personalie Yan Couto langsam zu einer...

Allgemeines

USA verschärfen Vorgehen bei Einbürgerungen: Regierung will deutlich mehr Staatsbürgerschaften aberkennen

Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump treibt die Aberkennung bereits erteilter Staatsbürgerschaften...