Am 21. Januar 2025, um 15:00 Uhr, hat das Amtsgericht Halle (Saale) im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Möbel Spar GmbH (HRB 9976, AG Stendal) die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet.
Verfügungen der Antragstellerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Schuldner der Möbel Spar GmbH dürfen Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung des Beschlusses leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Beschwerden sind beim Amtsgericht Halle (Saale) einzureichen.
Weitere Informationen und Einsicht in den Beschluss sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts möglich.
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