Insolvenz – Ein Thema was sich im Jahr 2021 vermehrt stellen wird – Das Wichtigste zum Thema Insolvenz

Wer darf eine Firmeninsolvenz beantragen?
Die Firmeninsolvenz – offiziell Regelinsolvenz genannt – steht unter anderem Einzelunternehmen, Gesellschaften sowie Freiberuflern offen.
Wann ist ein Unternehmen insolvent?
Dies ist der Fall, wenn (drohende) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung (InsO) vorliegt. Was passiert bei einer Firmeninsolvenz? Im Rahmen der Insolvenz wird ein Unternehmen liquidiert oder saniert. Einzelunternehmer, Freiberufler und Selbstständige profitieren unter Umständen von der Restschuldbefreiung.
Was ist eine Unternehmensinsolvenz?
Eine Firmeninsolvenz kann für Unternehmen auch eine Chance zur Sanierung darstellen.Für Personen, die einen Berg von Schulden angehäuft haben und keine Möglichkeit sehen, diesen aus eigener Kraft abzubauen, ist die Privatinsolvenz häufig die einzige Option, um einen Weg aus den Schulden zu finden.  Dieses vereinfachte Insolvenzverfahren steht jedoch nur Privatpersonen offen.
Auch ehemalige Selbstständigen, die maximal 19 Gläubiger haben und gegen die keine Forderungen aus der Selbstständigkeit mehr bestehen, können die private Insolvenz durchlaufen.
Für Unternehmen, die ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können, ist laut Insolvenzrecht hingegen die Firmeninsolvenz – offiziell Regelinsolvenz genannt – vorgesehen.
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird das Unternehmen entweder liquidiert, also aufgelöst, oder aber saniert.Was bedeutet Firmeninsolvenz?
Bevor wie näher auf die Frage eingehen, wann die verantwortlichen Personen für ihr Unternehmen Firmeninsolvenz beantragen müssen, schauen wir uns an, was Insolvenz überhaupt bedeutet.
Die InsO definiert genau, wann eine Firma insolvent ist. Es gibt folgende drei Eröffnungsgründe für eine Firmeninsolvenz:
Eine Antragspflicht zur Firmeninsolvenz besteht für juristische Personen, wenn diese zahlungsunfähig oder überschuldet sind.Erster allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit.
Diese liegt laut § 17 Abs. 2 InsO vor, wenn ein Schuldner nicht dazu in der Lage ist, seinen fälligen Zahlungspflichten nachzukommen. Dies ist im Normalfall anzunehmen, wenn er seine Zahlungen eingestellt hat.Des Weiteren kann auch die drohende Zahlungsunfähigkeit den Eröffnungsgrund für eine Firmeninsolvenz darstellen.
Gemäß § 18 Abs. 2 InsO ist dies gegeben, wenn der Schuldner aller Voraussicht nach nicht dazu in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, sobald diese fällig werden.Bei juristischen Personen, z. B. einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft (AG), gilt auch die Überschuldung als Insolvenzgrund. Diese ist in § 19 Abs. 2 InsO näher definiert:Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Wann müssen Sie eine Firmeninsolvenz beantragen? Juristische Personen müssen laut § 15a Abs. 1 S. 1 InsO immer dann Firmeninsolvenz anmelden, wenn sie zahlungsunfähig sind oder überschuldet. Dies gilt z. B. für Unternehmen mit folgender Rechtsform:
Eine OHG oder GbR muss keine Firmeninsolvenz anmelden, dennoch kann ein Insolvenzantrag sinnvoll sein. Gesellschaft mit persönlicher Haftung ( GmbH )) Aktiengesellschaften ( AG )) eingetragene Genossenschaftenhaftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG). Bei drohender Zahlungsunfähigkeit müssen diese Firmen keine Insolvenz anmelden.
Sie können es aber tun, um ihr Unternehmen zu retten und zu sanieren. Neben diesen Unternehmensformen gibt es jedoch noch andere Firmen.
Gemäß § 15a Abs. 1 S. 2 InsO besteht bei ihnen nur dann eine Antragspflicht zur Firmeninsolvenz, wenn der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person (als kein Mensch) ist. Das trifft z. B. auf die Rechtsform der GmbH & Co. KG zu, denn hier fungiert die GmbH als persönlich haftender Gesellschafter.
Spätestens drei Wochen ab Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung müssen die zuständigen Personen gemäß § 15 a Abs. 1 InsO eine Firmeninsolvenz anmelden.
Tun Sie dies nicht, können sie sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen. Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Bei Unternehmen, welche folgende Rechtsformen besitzen, besteht gewöhnlich keine Pflicht, Firmeninsolvenz anzumelden, weil deren Gesellschafter bzw. Unternehmer persönlich mit ihrem Privatvermögen haften: offene Handelsgesellschaft ( OHG )) Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR )) Kommanditgesellschaft ( KG )) Einzelkaufmann (e.K.)(e.K.) Freiberufler, sofern sie keine GmbH oder andere juristische Person gründen
Dennoch ist es auch hier ratsam, Firmeninsolvenz zu beantragen, weil aufgrund der Insolvenz eine Haftung bzw. Strafbarkeit nicht ganz auszuschließen ist. Wer etwa weiterhin Verträge abschließt und seine Geschäfte fortführt, obwohl er weiß, dass er zahlungsunfähig ist, kann sich wegen eines Eingehungsbetrugs strafbar machen und riskiert mitunter, dass das Gericht ihm die Restschuldbefreiung versagt. Insolvenzverfahren einer Firma:
Welcher Ablauf ist vorgesehen?
Firmeninsolvenz: Der Verkauf eines insolventen Unternehmens kann sich unter Umständen lohnen. Viele Betroffene mögen sich nun fragen, wie eine Firmeninsolvenz und ihr Ablauf genau geregelt sind.
Grundsätzlich sind die folgenden Phasen zu durchlaufen: Antrag und Eröffnungsverfahren Insolvenzverfahren Abschluss des Verfahrens. Der Ablauf von einem Insolvenzverfahren für Unternehmen beginnt mit der Anmeldung.
Diese erfolgt beim örtlich zuständigen Amtsgericht, welches als Insolvenzgericht fungiert. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sitz des Unternehmens. Wurde der Antrag auf Firmeninsolvenz gestellt, prüft das zuständige Gericht, ob alle Voraussetzungen erfüllt werden, um die Insolvenz zu eröffnen.
Hierzu muss einer der bereits genannten Eröffnungsgründe vorliegen. Des Weiteren muss ausreichend verwertbares Vermögen vorhanden sein, um die Kosten für das Insolvenzverfahren zu decken. Hierzu gehören etwa die Gerichtskosten sowie die Vergütung, die dem Insolvenzverwalter zusteht.
Ist dies nicht gegeben, wird der Antrag mangels Masse abgewiesen.
Im eigentlichen Insolvenzverfahren übernimmt dann ein eigens dafür eingesetzter Insolvenzverwalter die Führung des Unternehmens.
Das pfändbare, im Unternehmen befindliche, Vermögen wird beschlagnahmt und der Schuldner kann nicht mehr darüber verfügen. Stattdessen geht die Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über.
Eine Alternative besteht darin, eine Insolvenz in Eigenverwaltung zu beantragen. In dem für die Insolvenz einer Firma festgelegten Ablauf geht es nun darum, das Unternehmen entweder zu liquidieren oder zu sanieren.
Wie das genau funktioniert, erklären wir im Folgenden. Die Dauer lässt sich kaum pauschal vorhersagen. Einflussfaktoren sind unter anderem die Größe des Unternehmens sowie die Anzahl der Gläubiger. Anders verhält es sich bei natürlichen Personen, also etwa Selbstständigen.
Anders verhält es sich bei natürlichen Personen, also etwa bei Selbstständigen.
Diese durchlaufen nach dem eigentlichen Insolvenzverfahren die sogenannte Wohlverhaltensphase, an deren Ende die Restschuldbefreiung steht. Diese Phase dauert in der Regel sechs Jahre, kann jedoch auch auf drei oder fünf Jahre verkürzt werden. Liquidation oder Sanierung: Kann ein Unternehmen noch gerettet werden? Insolvenz anmelden: Einzelunternehmen & Co müssen sich ans Insolvenzgericht wenden. Wie sich der für ein Insolvenzverfahren für ein Unternehmen zu erwartende Ablauf gestaltet, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.
Von großer Bedeutung ist die Entscheidung, ob die Firma aufgelöst oder gerettet werden kann bzw. soll.
Das Verfahren kann das Ziel haben, das Vermögen von Insolvenzfirmen zu veräußern und den Erlös an die Gläubiger zu verteilen. Diese Schritte werden vom Insolvenzverwalter durchgeführt. Er kündigt sämtliche bestehenden Verträge und zum Schluss der Firmeninsolvenz wird das Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht.
Der Insolvenzverwalter kann jedoch auch auf verschiedenen Wegen eine Sanierung vornehmen. Die insolvente Firma zu verkaufen ist dabei eine Möglichkeit. Des Weiteren besteht die Option, dass er einen Insolvenzplan aufstellt.
In einem solchen Plan werden Maßnahmen festgelegt, die dazu dienen sollen, das Unternehmen zu retten. Soll kein Insolvenzverwalter das Ruder in die Hand nehmen, besteht oftmals auch die Möglichkeit, eine Firmeninsolvenz in Eigenverwaltung durchzuführen, z. B. im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens.
In diesem Fall bleibt die ursprüngliche Verwaltung weiter handlungsfähig und setzt die in einem Sanierungskonzept festgelegten Maßnahmen durch. Ein sogenannter Sachverwalter wird den Verantwortlichen hierbei an die Seite gestellt, der die Verantwortlichen überwacht. Insolvenz bei Einzelunternehmen: Eine Privatinsolvenz ist für diese in der Regel nicht möglich.
Ein privates Insolvenzverfahren können nur Privatpersonen sowie ehemalige Selbstständige, die maximal 19 Gläubiger haben, durchlaufen. Allerdings ist bei der Insolvenz einer Einzelfirma im Gegensatz zu anderen Unternehmen Folgendes zu beachten: Einzelunternehmer können eine Restschuldbefreiung erreichen. Allerdings haften sie auch vollumfänglich mit ihrem Privatvermögen.

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