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Insolvenz

geralt (CC0), Pixabay
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Überschuldete Unternehmen sollen wegen der Corona-Krise noch bis März 2021 von der Insolvenzantragspflicht befreit bleiben! Das schlägt jetzt Justizministerin Christine Lambrecht vor.

Ziel der Maßnahme soll es sein: Firmen, die überschuldeten sind, sollen mehr Zeit bekommen, sich mit Hilfsangeboten zu sanieren. Die Ministerin bestätigte am Freitag entsprechende BILD-Informationen.

Ausnahme: Unternehmen, die nicht nur überschuldet, sondern ZAHLUNGSUNFÄHIG sind, müssen sich künftig pleite melden, für sie soll die Ausnahme nicht länger gelten.

Justizministerin Lambrecht: „Bei zahlungsunfähigen Unternehmen ist die Krise bereits so weit vorangeschritten, dass diese nicht mehr in der Lage sind, ihre laufenden Kosten und Verbindlichkeiten zu decken.“

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