Insolvent: Beyond Green Invest GmbH

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 285/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 169043 eingetragenen Beyond Green Invest GmbH, Große Elbstraße 59, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Andreas Weber, Frau Yenna Haack

Geschäftszweig: Die Erbringung von Beratungs- und Servicedienstleistungen im Immobiliengeschäft für Unternehmen (insbesondere für immobilienfondsverwaltende in- und ausländische Fondsgesellschaften – AIFM) etc.

ist am 15.12.2022, um 14:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 285/22
Amtsgericht Hamburg, 15.12.2022

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