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Infinus:Die vermeintliche Sicherheit eines Haftunsgdaches die es nicht geben wird

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Davon sind nahezu alle Rechtsanwälte überzeugt die wir dazu angefragt haben. Grund von deren Überzeugung ist, das die Allianz sich darauf zurückziehen wird „bei vorsätzlichem Betrug“ nicht haften zu müssen. Darauf wird es hinauslaufen. In wie weit dann allerdings die Allianz in der Mitverantwortung für die „betrügerischen Handlungen stehen könnte“ wird sicherlich zu hinterfragen sein, denn die Allianz wird sicherlich gehalten sein auch ihre Vertragspartner zu prüfen und nicht nur einfach Verträge abzsuchließen. In wie weit die Allianz hier ihre Sorgfaltspflicht möglicherweise verletzt haben könnte, wird man sehen müssen. Vieles wird auch hier nur in juristischen Verfahren zu klären sein.

1 Komment

  • Sorgfaltspflicht möglicherweise verletzt!
    Ja, die Allianz, die Wirtschaftsprüfer, die Aufsichtsorgane. Eventuell sogar die Staatsanwaltschaft, da durch die Konto-Sperrungen Insolvenzen entstanden sind, die vielleicht gar nicht nötig waren.
    Wenn es bisher „nur“ Bilanzbetrug war und die beschuldigten Personen in U-Haft sind, könnte man zum Schutz der Anleger doch auch dezenter vorgehen, oder?
    Jetzt verdienen Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter und Aufkäufer von Vermögensgegenständen Millionen von Euros zu Lasten der Anlegen, die eigentlich geschützt werden sollten….

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