Infinus

Der Fall Infinus gilt als einer der größten Anlegerskandale Deutschlands. Die Staatsanwaltschaft wirft fünf Ex-Infinus-Managern vor, Zehntausende von Anlegern mithilfe eines Schneeballsystems um Milliarden Euro geprellt zu haben, K. soll Beihilfe dazu geleistet haben. Mit dem Beschluss des Landesverfassungsgerichtes ist nun wieder Bewegung in das Verfahren gegen die sechs Angeklagten gekommen, von denen fünf seit ihrer Festnahme im November 2013 in Untersuchungshaft sitzen.

Diverse Haftprüfungsanträge aller Angeklagten bei der Kammer und Beschwerden beim OLG waren in der Vergangenheit abgeschmettert worden, auch das Landesverfassungsgericht hatte bei einer früheren Anrufung eine Haftentlassung abgelehnt.Nun rügten die sächsischen Verfassungsrichter in ihrer Begründung vor allem, dass die bisherigen Begründungen des OLG “den Anforderungen an die Begründungstiefe nicht gerecht” würden und die “Ausführungen zur Fluchtgefahr in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft” seien. Außerdem hätten die Vorinstanzen keine “Verhältnismäßigkeitsprüfung” zwischen zu erwartendem Strafmaß und bereits abgesessener Untersuchungshaft vorgenommen. Bemängelt wurde auch, dass die Strafkammer in ihrer Begründung für die Haft zuletzt Beweise zugrunde gelegt hatte, die nach Paragraf 154a nicht Gegenstand des Prozesses waren.

Die Wirtschaftsstrafkammer hatte in einer Sitzung Anfang April einen zu erwartenden Strafrahmen für die Ex-Manager verkündet: Dem Firmengründer Jörg B. drohen demnach wegen bandenmäßigen Betrugs neun Jahre Haft, dem Ex-Rechtschef und Aufsichtsratsvorsitzenden A. sechs, zwei Vorstandsmitgliedern sieben, einem Finanzmanager fünfeinhalb und K. wegen Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug fünf Jahre Haft.

Daraus leitete das Verfassungsgericht auch die mangelnde Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft ab, da man davon ausgehen könne, dass K. als möglicher Ersttäter und einer bereits abgeleisteten Untersuchungshaft von zweieinhalb Jahren im Falle einer Verurteilung sowieso nur noch wenig Zeit in Haft verbringen müsste.

Nun dürften auch weitere Verteidiger neue Vorstöße zur Freilassung ihrer Mandanten unternehmen. Die Anwälte von Firmengründer Jörg B. prüfen dies bereits und wollen in der kommenden Woche nachziehen.

Jörg B. hatte in den vergangenen Sitzungstagen sein bisheriges Schweigen gebrochen. Es sei nicht alles “optimal verlaufen” und es seien auch Fehler passiert, sagte er in seiner ersten Aussage seit Prozessbeginn. Er bestritt allerdings jede Betrugsabsicht, das Geschäftsmodell war nach seiner Ansicht und nach der seiner Steuer- und Wirtschaftsberater zwar riskant, aber rechtens, so B. Auch die Aufsichtsbehörde BaFin sowie die Bundesbank und das Finanzamt hätten regelmäßig die Unterlagen geprüft.

Quelle:JUVE

 

 

Leave A Comment