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Infinus- Das war klar das RA Kübler das nicht Unwidersprochen lassen würde

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Wir waren ja eine der ersten Plattformen die über den Artikel (das Urteil) der Kanzlei Mattil aus München berichtet hatten. Das RA Kübler das so nicht im Raum stehen lassen würde wir uns klar, insofern überrascht uns die  Stellungnahme der PR Agentur von RA Kübler dann nicht wirklich. Damit sich unsere User hier ein abgerundetes Bild machen können, veröffentlichen wir diese Stellungnahme natürlich hier gerne.

Mitteilung_an_GL_wg._OLG_Urteil_z._Thema_gV

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