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Um Mitternacht sind verschärfte Bestimmungen für Flüchtlinge in Ungarn in Kraft getreten. Ab heute gilt illegaler Grenzübertritt dort als Straftat, die mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden kann. Bisher war es nur eine Ordnungswidrigkeit. Kommt Sachbeschädigung hinzu – etwa wenn ein Flüchtling den Grenzzaun durchschneidet – erhöht sich das maximale Strafmaß auf fünf Jahre. Anstelle der Haftstrafe ist auch eine sofortige Abschiebung möglich.

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