Die Redaktion von diebewertung.de hat sich in den vergangenen Wochen intensiver mit der iFunded AG mit Sitz in Berlin befasst. Im Rahmen dieser Recherchen ergaben sich aus unserer Sicht mehrere Fragen zur aktuellen wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, zu veröffentlichten Unternehmenszahlen sowie zu einer im Februar 2026 bekannt gewordenen gerichtlichen Entscheidung im Zusammenhang mit einer Kapitalmaßnahme.
Um dem Unternehmen vor einer Berichterstattung Gelegenheit zur Einordnung und Stellungnahme zu geben, haben wir am [Versanddatum einsetzen] eine ausführliche Presseanfrage an die iFunded AG, Kurfürstendamm 195, 10707 Berlin, sowie an die offizielle E-Mail-Adresse info@ifunded.de übersandt.
Eine Antwort innerhalb der gesetzten Frist erfolgte leider nicht.
Worum ging es in unserer Presseanfrage?
Die Anfrage der Redaktion bezog sich auf mehrere Themenkomplexe, die aus unserer Sicht für Anleger, Investoren und Marktbeobachter von Interesse sind.
Im Mittelpunkt standen insbesondere:
- die aktuelle wirtschaftliche Situation der Gesellschaft,
- mögliche Hinweise auf offene bzw. nicht zeitnah bediente Dienstleisterrechnungen,
- die Folgen einer im Februar 2026 veröffentlichten Ad-hoc-Mitteilung,
- sowie Fragen zur Bilanz 2024 und zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Geschäftsmodells.
Gerade bei einem Unternehmen, das sich im Kapitalmarktumfeld bewegt und auf das Vertrauen von Investoren angewiesen ist, halten wir solche Fragen für legitim und journalistisch geboten.
Ad-hoc-Mitteilung wirft Fragen zur Kapitalmaßnahme auf
Besonders relevant erschien uns in diesem Zusammenhang eine im Februar 2026 veröffentlichte Ad-hoc-Mitteilung mit der Überschrift:
„Landgericht erklärt Kapitalerhöhungsbeschluss für nichtig – Prüfung alternativer Umsetzung“
Eine solche Mitteilung ist aus unserer Sicht geeignet, Fragen nach den konkreten Auswirkungen auf die Gesellschaft aufzuwerfen.
Wir wollten daher unter anderem wissen:
- Welche konkreten Folgen hatte die gerichtliche Entscheidung für die iFunded AG?
- Welche alternativen Maßnahmen zur Umsetzung der Kapitalmaßnahme wurden seitdem geprüft?
- Zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung bislang gekommen?
- Welche Finanzierungsalternativen stehen der Gesellschaft aktuell zur Verfügung?
Auf diese Fragen liegt uns bislang keine Stellungnahme des Unternehmens vor.
Auch die Bilanz 2024 gibt Anlass zu kritischen Nachfragen
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Anfrage betraf die aus unserer Sicht zuletzt relevante Bilanz 2024.
Hierzu haben wir insbesondere nachgefragt:
- Wie wird der laufende Geschäftsbetrieb derzeit finanziert?
- Wie bewertet das Unternehmen die Ertragslage des Kerngeschäfts?
- Wie belastbar ist das ausgewiesene Eigenkapital aus wirtschaftlicher Sicht?
- Wie lange kann der Geschäftsbetrieb bei einem aus unserer Sicht niedrigen Kassenbestand und gleichzeitig hohen Verlusten realistisch aufrechterhalten werden?
- Welche Vermögenspositionen hält die Gesellschaft aktuell für voll werthaltig?
- Wo bestehen gegebenenfalls Bewertungs- oder Abschreibungsrisiken?
Diese Fragen mögen kritisch formuliert sein – sie betreffen jedoch Punkte, die für Investoren regelmäßig von zentraler Bedeutung sind.
Denn am Ende geht es nicht um Schlagworte oder Marketing, sondern um die einfache Frage:
Wie belastbar ist die wirtschaftliche Substanz eines Unternehmens, das am Markt Vertrauen einwerben will?
Keine Vorverurteilung – aber offene Kommunikation wäre wünschenswert gewesen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin:
Die Tatsache, dass eine Presseanfrage nicht innerhalb der gesetzten Frist beantwortet wird, ist für sich genommen kein Beleg für wirtschaftliche Schwierigkeiten oder für die Richtigkeit einzelner Vermutungen.
Unternehmen können aus unterschiedlichen Gründen eine Frist verstreichen lassen:
- interne Abstimmungen,
- urlaubs- oder krankheitsbedingte Verzögerungen,
- laufende rechtliche Prüfungen,
- oder schlicht organisatorische Engpässe.
Gleichwohl gilt ebenso:
Wenn ein Unternehmen mit Anlegern, Investoren und dem Kapitalmarkt arbeitet, dann ist Transparenz kein Luxus, sondern Teil der Vertrauensgrundlage.
Gerade bei Fragen zu Finanzierung, Bilanzqualität und Kapitalmaßnahmen wäre eine zeitnahe Einordnung aus unserer Sicht hilfreich gewesen.
Warum die Fragen aus unserer Sicht berechtigt sind
Die iFunded AG ist kein privater Kleinstbetrieb, der sich jeder öffentlichen Einordnung entziehen könnte.
Wer mit Kapitalmarktbezug arbeitet, Investoren anspricht oder auf Vertrauen in die eigene Equity Story angewiesen ist, muss sich aus unserer Sicht auch kritischen Fragen stellen.
Das gilt insbesondere dann, wenn:
- gerichtliche Entscheidungen zu Kapitalmaßnahmen öffentlich werden,
- Bilanzkennzahlen Fragen aufwerfen,
- die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs von außen nicht ohne Weiteres klar erscheint,
- oder Marktteilnehmer über mögliche offene Verbindlichkeiten berichten.
Es geht dabei nicht um Vorverurteilung.
Es geht um das, was im Kapitalmarkt selbstverständlich sein sollte:
- Nachvollziehbarkeit
- Einordnung
- Transparenz
- Kommunikationsbereitschaft
Die Redaktion bleibt für eine Stellungnahme offen
Selbstverständlich gilt:
Sollte uns die iFunded AG nachträglich noch eine Stellungnahme übermitteln, werden wir diese inhaltlich berücksichtigen und – soweit journalistisch angezeigt – in einer ergänzenden Berichterstattung oder Aktualisierung aufnehmen.
Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Denn unser Ziel ist nicht, Unternehmen „abzuarbeiten“, sondern Sachverhalte nachvollziehbar darzustellen.
Gerade deshalb wäre es aus unserer Sicht sinnvoll gewesen, die Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist zu nutzen.
DieBewertung meint
Eine nicht beantwortete Presseanfrage ist noch kein Urteil.
Aber sie ist eben auch keine Antwort.
Und gerade in einem sensiblen Umfeld wie dem Kapitalmarkt gilt:
Wo Vertrauen eingesammelt wird, sollten kritische Fragen nicht als Störung verstanden werden – sondern als normaler Bestandteil öffentlicher Rechenschaft.
Die iFunded AG hatte Gelegenheit, zentrale Fragen zu:
- ihrer wirtschaftlichen Situation,
- der Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs,
- den Folgen einer gerichtlichen Entscheidung zur Kapitalerhöhung,
- und zur Belastbarkeit wesentlicher Bilanzpositionen
… innerhalb einer klar gesetzten Frist zu beantworten.
Diese Gelegenheit wurde innerhalb der Frist nicht genutzt.
Das halten wir für berichtenswert – nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.
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