Eigentlich wollten wir heute ja gebührend gratulieren, anstoßen und vielleicht sogar ausnahmsweise einmal sämtliche Fristen ignorieren. Aber der Herr Rechtsanwalt hat offenbar rechtzeitig erkannt, dass man seinem eigenen Geburtstag am besten durch vorsätzliches Entfernen vom Tatort entgeht.
Sehr clever.
Mit 54 darf man das wahrscheinlich auch. Schließlich hat man genug Lebenserfahrung, um zu wissen: Geburtstage werden nicht besser, nur weil andere plötzlich anfangen, das Alter auszurechnen.
Also wünschen wir dir für das neue Lebensjahr Gesundheit, Glück, möglichst wenige Mandanten mit den Worten „Ich habe da nur eine ganz kurze Frage“ – und natürlich weiterhin genug juristische Kreativität, um auch aus aussichtslosen Fällen noch irgendwo einen Absatz 2 herauszuholen.
Genieß dein Versteck, wo auch immer du dich abgesetzt hast.
Alles Gute zum 54.! Und keine Sorge: Verjährt ist der Geburtstag deshalb noch lange nicht.
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