Hannover 96 GmbH & Co.KGaA

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Hannover 96 GmbH & Co.KGaA

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021

Bilanz zum 30. Juni 2021

AKTIVA

30.06.2021 Vorjahr
Euro Euro Euro
I. Anlagevermögen
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.489.716,00 5.530.005,00
B. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10.253.260,84 10.525.214,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.374.186,17 5.748.885,50
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 42.500,00 15.669.947,01 50.000,00
II. Umlaufvermögen
A. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.565.345,47 1.304.518,47
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 748.689,51 802.238,12
3. Forderungen aus Transfer 100.000,00 4.449.666,00
4. sonstige Vermögensgegenstände 1.928.658,25 5.342.693,23 1.513.948,50
B. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.814.895,16 9.123.435,65
III. Rechnungsabgrenzungsposten 833.465,98 954.643,33
29.150.717,38 40.002.554,57

PASSIVA

30.06.2021 Vorjahr
Euro Euro Euro
I. Eigenkapital
A. Gezeichnetes Kapital 23.000.000,00 23.000.000,00
B. Gewinnrücklagen 1.300.000,00 1.300.000,00
C. Verlustvortrag 15.934.321,46- 6.824.564,87-
D. Jahresfehlbetrag 4.654.137,82- 9.109.756,59-
II. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 750.991,88 1.200.000,00
2. sonstige Rückstellungen 4.113.302,20 4.864.294,08 3.484.565,67
III. Verbindlichkeiten
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 400.000,00 400.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.070.256,71 1.853.351,48
3. Verbindlichkeiten aus Transfer 151.791,09 331.045,67
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.687.905,60 12.047.592,30
5. sonstige Verbindlichkeiten 10.806.812,32 20.116.765,72 11.620.416,53
– davon aus Steuern Euro 972.811,70 (Euro 2.013.635,87)
– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro 805.748,54 (Euro 98.636,15)
IV. Rechnungsabgrenzungsposten 458.116,86 699.904,38
29.150.717,38 40.002.554,57

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
1. Umsatzerlöse 39.593.750,90 45.589.685,69
2. Sonstige betriebliche Erträge 1.916.664,32 2.681.817,23
3. Materialaufwand 645.282,13 2.007.906,61
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen 645.282,13 2.007.906,61
4. Personalaufwand 24.424.963,98 26.310.359,47
a) Löhne und Gehälter 21.987.392,45 22.932.453,42
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 2.439.403,37 3.77.906,05
5. Abschreibungen
a) auf sonstige immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 5.335.535,39 7.184.030,99
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 15.070.018,94 21.337.188,56
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.912,58 2.960,00
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 457.080,84 479.266,04
– davon aus der Aufzinsung von RSt 776,78 (4.511,32)
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 5.403,42 0,00
10. Ergebnis nach Steuern 4.424.956,90 9.044.288,75
11. sonstige Steuern 229.180,92 65.467,84
12. Jahresfehlbetrag 4.654.137,82 9.109.756,59

Anhang zum 30. Juni 2021

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 ist gemäß den für große Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der §§ 150, 152 und 158 AktG und unter Beachtung der von der DFL Deutsche Fußball-Liga GmbH in der Fassung vom August 2012 veröffentlichten Anforderungen an die Berichterstattung über die Prüfung des Jahresabschlusses von Vereinen und Kapitalgesellschaften durch Wirtschaftsprüfer aufgestellt.

Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke sind ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang anzubringen sind, aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit grundsätzlich im Anhang aufgeführt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Erstellung des Abschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB, „Going-Concern-Prinzip“).

1. Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und – soweit abnutzbar – vermindert um planmäßige Abschreibungen aktiviert.

Die handelsrechtlichen Abschreibungen wurden in Übereinstimmung mit den steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Es wurde ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von höchstens € 800,00 netto (bis zum 31.12.2020) bzw. € 1.000,00 netto (ab dem 01.01.2021) wurden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.

2. Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu ihrem Nennwert bilanziert. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen worden.

3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die als Aufwand zu erfassenden Rechnungen für Spielerberater – nur bei Spielern, deren Verträge verlängert bzw. die ablösefrei verpflichtet wurden – werden in einem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, sofern die Zahlungen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, abgebildet und monatlich fortlaufend als Aufwand erfasst.

4. Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekanntgegeben werden.

5. Verbindlichkeiten

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag. Die erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode).

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem nachfolgend dargestellten Anlagespiegel ersichtlich. Die unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Spielerablösesummen werden planmäßig über die jeweilige Vertragslaufzeit abgeschrieben.

Anlagespiegel zum 30. Juni 2021

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Historische AK Zugänge in Periode Umbuchungen Abgänge in Periode Stand 30.06.21
Euro Euro Euro Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 18.740.230,11 1.528.145,00 0,00 14.069.113,13 6.199.261,98
Summe 18.740.230,11 1.528.145,00 0,00 14.069.113,13 6.199.261,98
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. 11.936.044,41 34.334,57 50.000,00 0,00 12.020.378,98
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.983.832,50 40.962,83 0,00 13.574,27 8.011.221,06
3. gel. Anzahlungen 50.000,00 42.500,00 -50.000,00 0,00 42.500,00
Summe 19.969.876,91 117.797,40 0,00 13.574,27 20.074.100,04
Summe 38.710.107,02 1.645.942,40 0,00 14.082.687,40 26.273.362,02
Kumulierte Abschreibungen
Vortrag Abschreibung des Geschäftsjahres Umbuchungen Abgänge Stand 30.06.21
Euro Euro Euro Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 13.210.225,11 4.568.431,50 0,00 14.069.110,63 3.709.545,98
Summe 13.210.225,11 4.568.431,50 0,00 14.069.110,63 3.709.545,98
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. 1.410.830,41 356.287,73 0,00 0,00 1.767.118,14
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.234.947,00 410.816,16 0,00 8.728,27 2.637.034,89
3. gel. Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 3.645.777,41 767.103,89 0,00 8.728,27 4.404.153,03
Summe 16.856.002,52 5.335.535,39 0,00 14.077.838,90 8.113.699,01
Buchwerte
30.06.21 30.06.20
Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.489.716,00 5.530.005,00
Summe 2.489.716,00 5.530.005,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. 10.253.260,84 10.525.214,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.374.186,17 5.748.885,50
3. gel. Anzahlungen 42.500,00 50.000,00
Summe 15.669.947,01 16.324.099,50
Summe 18.159.663,01 21.854.104,50

2. Umlaufvermögen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von T€ 448 gegenüber dem Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. Alle anderen Forderungen haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen aus Personaldarlehen ggü. Arbeitnehmern und einer Steuerforderung mit einem Gesamtbetrag von T€ 468.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen gehören zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

3. Eigenkapital

Das Grundkapital zum 30. Juni 2021 ist in 23.000.000 Stückaktien zu einem umgerechneten Nennwert von 1 Euro pro Stückaktie eingeteilt. Die Aktien sind Namensaktien.

Zudem wurde in Vorjahren eine gesetzliche Rücklage gem. § 150 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) in Höhe von T€ 1.300 gebildet und als Gewinnrücklage ausgewiesen.

4. Rückstellungen

Von der gebildeten Steuerrückstellung in Höhe von T€ 1.200 wurden unterjährig T€ 449 für Nachforderungen aus einer Lohnsteuer-Betriebsprüfung bis einschließlich 2013 verbraucht, so dass diese zum 30. Juni 2021 mit einem Restbetrag von T€ 751 für den zu erwartenden Steueraufwand aus den Betriebsprüfungen der Jahre 2009 – 2011 und 2013 – 2018 ausgewiesen ist.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Einzelnen die Beiträge für ausstehende Rechnungen in Höhe von insgesamt T€ 1.914, aus Transferverträgen T€ 1.340, für ausstehende Gehälter in Höhe von T€ 757, für noch nicht in Anspruch genommene Urlaubstage T€ 57 sowie für Abschluss und Prüfung T€ 34.

Die bislang gebildete Rückstellung für Beiträge zur Berufsgenossenschaft konnte dagegen in voller Höhe erfolgswirksam aufgelöst werden. Hintergrund ist die Umstellung des Beitragserhebungsverfahrens auf die Erhebung von Beitragsvorschüssen.

5. Verbindlichkeiten

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt.

Bilanzposten Gesamtbetrag Bilanz 30.06.21 Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren
in T€ in T€ in T€
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 400 400 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.070 1.070 0
Verbindlichkeiten aus Transfer 152 152 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.688 7.688 0
Sonstige Verbindlichkeiten 10.807 3.107 7.700
Summe 20.117 12.417 7.700

Sonstige Verbindlichkeiten bestanden zum Stichtag in Höhe von T€: 10.807

davon aus Steuern: 973 T€

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 806 T€

Verbindlichkeiten aus Transfer gehören zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, werden jedoch zur Erhöhung der Aussagekraft separat ausgewiesen.

Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen gehören zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

6. Passive Rechnungsabgrenzung

In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Untersagung von Sportveranstaltungen nicht die üblichen Einnahmen aus Werbeleistungen sowie dem Verkauf von Dauerkarten für die Saison 2021/​22 erfasst, sondern nur die Einnahmen aus Aktivitäten der Fußballschule und einem Signing Fee der Vermarktungsagentur SPORTFIVE (bis 28. Mai 2020 Lagardere Sports). Dieses wurde für eine Vertragsverlängerung gewährt und wird seit Juli 2014 halbjährlich aufgelöst.

7. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen

Für die Nutzung der HDI Arena, Robert-Enke-Str. 3, besteht mit der Hannover 96 Arena GmbH & Co. KG ein Mietvertrag mit einer jährlichen Zahlungsverpflichtung in Höhe T€ 5.160, der bis zum 31. März 2030 befristet ist. Aufgrund der aktuellen pandemiebedingten Einschränkungen, z.B. den Wegfall sämtlicher Ticketerlöse durch nicht zugelassene Zuschauer, einigten sich beide Mietparteien auf eine Mietreduzierung von 50% des vorgenannten Betrages bis zum 30. Juni 2022.

8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 30. Juni 2021 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag für Videobanden von ca. T€ 192 jährlich (Laufzeit bis 30. Juni 2022).

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 1 Satz 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

1. Transfererträge und -aufwendungen

Im Berichtsjahr wurden Transfererlöse in Höhe von T€ 5.302 erzielt. An Transferaufwendungen wurden T€ 1.528 für neue Spieler erfasst.

2. Fortschreibung des Jahresüberschusses nach § 158 Abs. 1 S. 2 AktG

30.06.2021 30.06.2020
Jahresfehlbetrag -4.654.137,82 -9.109.756,59
Verlustvortrag -15.934.321,46 -6.824.564,87
Bilanzverlust -20.588.459,28 -15.934.321,46

V. Sonstige Angaben

1. Anzahl der Mitarbeiter
30. September 249 (249 Angestellte)
31. Dezember 260 (260 Angestellte)
31. März 269 (269 Angestellte)
30. Juni 270 (270 Angestellte)

In dem Berichtszeitraum beschäftigt die Gesellschaft durchschnittlich 262 Arbeitnehmer. Auszubildende gab es im Berichtsjahr keine, Praktikanten wurden hier nicht mit einbezogen.

2. Angabe Gesamthonorar Wirtschaftsprüfer

Das vom Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses berechnete Gesamthonorar nach § 285 Nr. 17 HGB setzt sich wie folgt zusammen:

a) Abschlussprüfungsleistungen € 20.000,00
b) Steuerberatungsleistungen € 14.500,00
€ 34.500,00

3. Gesellschaftsorgane

Persönlich haftende Gesellschafterin ohne Kapitaleinlage:

Hannover 96 Management GmbH mit Sitz in Hannover

Die Geschäftsführung obliegt

Herrn Martin Kind, Burgwedel

Herr Martin Kind war zum Bilanzstichtag einziger Geschäftsführer der Gesellschaft mit Einzelvertretungsvollmacht.

Dem Aufsichtsrat gehören folgende Mitglieder an:

Thomas R. Fischer, Vorsitzender (Vorstandssprecher Bankhaus Marcard, Stein & Co. AG)

Roland Frobel, (ehem. GF Dirk Rossmann GmbH/​ Steuerberater)

Dipl.-Kfm. Rainer Feuerhake (ehem. Vorstand TUI AG)

Dr. Martin Biskowitz (Arzt)

Bastian Hellberg (Privatier, ehem. Verwaltungsdirektor Niedersächsischer Fußball Verband e.V.)

Sebastian Kramer (unbekannt)

Ralf Nestler (Rechtsanwalt)

Gregor Baum (Unternehmer) (seit dem 23.09.2020)

Es wurden keine Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates für ihre Mandate gezahlt.

4. Angaben zur Gesellschaft

Die Gesellschaft operiert als Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer „GmbH & Co. KGaA“. Sie wird im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Nummer HRB 58358 geführt.

5. Angaben des persönlich haftenden Gesellschafters

Gemäß § 285 Nr.15 HGB erfolgt die Angabe des persönlich haftenden Gesellschafters:

Firma Sitz gezeichnetes Kapital
Hannover 96 Management GmbH Hannover 25.000,00 €

Die Gesellschaft wird im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Nummer HRB 58240 geführt.

6. Verbundene Unternehmen

Mutterunternehmen der Gesellschaft ist:

Beteiligung Beteiligung
%
Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG (Sitz in Hannover) 100,00 23.000.000,00

 

Hannover, 27. September 2021

gez. Martin Kind

Lagebericht zum 30. Juni 2021

A. Darstellung des Saisonverlaufs

1. Zusammenfassende Darstellung HANNOVER 96 im Kontext zur Gesamtsituation im Profifußball in Deutschland

Die sportliche Entwicklung von HANNOVER 96 in der Saison 2020/​21 verlief insgesamt nicht zufriedenstellend. Die abgelaufene Spielzeit wurde mit Platz 13 beendet.

Generell stand auch die gesamte Saison 2020/​21 im Zeichen der Corona-Krise, die ab März 2020 nicht nur den Spielbetrieb der Bundesliga und 2. Bundesliga, sondern auch große Teile der Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft lahmlegte bzw. dies immer noch tut. Dabei konnten die 36 Vereine der 1. und 2. Bundesliga gemeinsam mit der DFL Deutsche Fußball-Liga GmbH ein Durchführungskonzept erstellen, das es den Mannschaften der beiden höchsten deutschen Fußballligen erlaubte, den Spielbetrieb ohne Zuschauer (sog. Geisterspiele) und unter strengen Auflagen fortzusetzen, um die Saison 2020/​21 durchführen zu können. Aufgrund der verlängerten Spielzeit 2019/​20, die erst am 28. Juni 2020 beendet wurde, wurde die Saison 2020/​21 erst am 18. September 2021 begonnen und am 23. Mai 2021 planmäßig beendet.

Zu Beginn der abgelaufenen Spielzeit wurden personelle Veränderungen im Bereich der Lizenzspielermannschaft vorgenommen. So wurden in der bis zum 05. Oktober 2020 geöffneten Transferperiode I insgesamt 13 neue Spieler unter Vertrag genommen, von denen drei Spieler gegen Zahlung einer Ablösesumme verpflichtet bzw. zwei von anderen Clubs bis zum 30. Juni 2021 ausgeliehen wurden. Gleichzeitig verließen nach Saisonschluss 15 Spieler den Club aufgrund auslaufender Verträge, Aufhebungen, Transfers oder Ausleihen bis zum Ablauf der Sommertransferperiode. In der Winterpause wurden hingegen keine Hin- und/​oder Wegtransfers getätigt.

Angesichts der einzigartigen Umstände, die auch die Saison 2020/​21 umgaben, erscheinen uns Angaben von Durchschnittszahlen sowie Vergleiche zu Planzahlen vage und nicht aussagekräftig. Eine valide Planung von Zuschauereinnahmen aus Ticketverkäufen war nicht möglich, da den Verlauf des Infektionsgeschehens niemand vorhersehen konnte. Lediglich am 3. und am 5. Spieltag waren 20% des Fassungsvermögens der HDI Arena (9.800 von 49.000 Plätzen) zugelassen. Gegen Eintracht Braunschweig am 03. Oktober 2020 (7.300 Zuschauer) und Fortuna Düsseldorf am 24. Oktober 2020 (8.900 Zuschauer) wurde diese mögliche Obergrenze nicht ganz erreicht. Die restlichen 15 Heimspiele wurden allesamt ohne Zuschauer ausgetragen, wodurch die Erlöse aus Spielbetrieb dramatisch einbrachen.

Des Weiteren ergaben sich durch die Planungsunsicherheit über den Fortgang der Saison 2020/​21 nach wie vor große Verschiebungen im Bereich der Fernsehgelder und der Sponsorenerlöse, durch die der Vergleich mit den Vorjahreszahlen die Aussagekraft verliert. Die DFL als vereinnahmende und an die Clubs auskehrende Institution der Fernsehgelder sah sich ebenfalls großer Unsicherheiten in der Realisierung der TV-Gelder seitens der unterschiedlichen Sendeanstalten ausgesetzt, so dass, der bisherige vierzügige Zahlungsrhythmus pro Kalenderjahr in eine monatlich nachschüssige Auszahlung geändert wurde.

Bei den Sponsorengeldern, ergab sich ein ähnliches Bild. Hier verdient die hohe Solidarität und Loyalität unserer Partner besondere Anerkennung und Dankbarkeit, da vielfach trotz der eingeschränkten Möglichkeiten der Leistungserfüllung durch HANNOVER 96 auf eine Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen, Kürzung oder Verweigerung monetärer Zusagen verzichtet wurde.

Im Einzelnen ergibt sich danach folgendes Bild zur Lage von HANNOVER 96 zum 30. Juni 2021:

2. Umsatzentwicklung

Aufgrund der unter 1.) genannten Umstände erreichten die Erlöse aus dem Spielbetrieb im Berichtsjahr lediglich 8,5% des Vorjahresniveaus, die Erlöse aus Sponsoring erreichten 71,8% und ausnahmslos die Erlöse aus TV- und medialen Verwertungsrechten erreichten mit 99,6% annähernd Vorjahresniveau. Durch den Wegtransfer des Spielers Waldemar Anton zum VfB Stuttgart im Juli 2020 konnten die Erlöse aus Transfer- und Ausbildungsentschädigung um 232,78% des Wertes zum 30. Juni 2020 gesteigert werden.

Insgesamt machte die Gesamtleistung der Gesellschaft (Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge) zum 30. Juni 2021 mit T€ 42.560 exakt 88,17% des Vorjahreswertes aus.

Die Corona-Pandemie setzte Wirtschaft und Gesellschaft enorm zu. Dies zeigt sich unweigerlich auch bei unseren Partnern und Sponsoren. Die Umsätze aus Sponsorenerlösen gingen erwartungsgemäß zurück. Das lag zum einen daran, dass HANNOVER 96 auflagenbedingt bestimmte Leistungen aus Sponsorenpaketen nicht erfüllen durfte, was teilweise zu einer Reduktion des Engagement durch unsere Partner führte. Zum anderen hatten und haben viele unserer bisherigen Partner selbst wirtschaftlich mit den unmittelbaren Folgen der Krise zu kämpfen, wodurch es bei einigen Unternehmen zu Einsparungen im Bereich Sportsponsoring kam. Ein Gegeneffekt durch sportlichen Erfolg ergab sich durch die ausbleibenden positiven sportlichen Ergebnisse ebenfalls nicht.

Insgesamt verringerten sich die Werbeerträge zum 30. Juni 2021 um T€ 3.141 auf T€ 7.997 und erreichten somit 71,8% des Vorjahresniveaus.

Die Erträge aus Medienrechten per 30. Juni 2021 haben sich im Vergleich zum Vorjahr um lediglich T€ 104 auf T€ 25.412 verringert. Dies ist gemessen an der langen Unsicherheit, ob denn der Spielbetrieb 2020/​21 dauerhaft durchgeführt werden kann und alle Rechteverwerter ihre Zahlungen leisten würden, als positiv zu bewerten.

HANNOVER 96 wurde in der Saison 2020/​21 durch den Hauptsponsor Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser (bis 30. Juni 2021) und weitere Sponsoren wie der HDI, der neue Ausrüster MACRON S.P.A., Bologna/​Italien, die VW AG, die Continental AG, die Gilde-Brauerei GmbH und die AOK Niedersachsen finanziell unterstützt. Zum 01. Juli 2020 wurde die Medienpartnerschaft mit „Radio 21“ (NiedersachsenRock 21 GmbH & Co. KG) geschlossen, nachdem der bisherige Medienpartner NDR 2 die Zusammenarbeit zum 30. Juni 2020 beendet hatte.

3. Finanzbereich

Im Geschäftsjahr 2020/​21 wurde aus der laufenden Geschäftstätigkeit ein deutlicher Mittelzufluss (T€ 2.136) verzeichnet, der im Wesentlichen aus einer hohen Forderungsrealisierung resultiert. Da den Auszahlungen für Investitionen in das Spielervermögen keine Einzahlungen gegenüberstanden, ist der Cashflow aus der Investitionstätigkeit negativ (-T€ 1.643). Der Finanzmittelbestand verringerte sich zudem durch die unterjährige teilweise Tilgung eines Darlehens der Muttergesellschaft von T€ 4.500 um insgesamt T€ 4.308 auf T€ 4.815.

4. Miet- und Pachtverträge

Die HDI Arena ist seit Abschluss der Umbauarbeiten im Januar 2005 eine Fußballarena, die den internationalen Ansprüchen genügt. Ebenfalls im Januar 2005 wurde ein Nutzungsvertrag mit der Hannover 96 Arena GmbH & Co. KG abgeschlossen.

Weiterhin wurde HANNOVER 96 das Eilenriedestadion zum 01. März 2001 von der Landeshauptstadt Hannover im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages übertragen. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2096. Auf dem Gelände des Eilenriedestadions wurde ein modernes Nachwuchsleistungszentrum „Die Akademie“ und ein Stadion für bis zu 5.000 Zuschauer mit einem Investitionsvolumen von rund 18 Mio. Euro errichtet. Die Fertigstellung erfolgte im Herbst 2017.

5. Investitionen in das Spielervermögen

Im Geschäftsjahr wurden Investitionen in das Lizenzspielervermögen von T€ 1.528 getätigt.

6. Wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres

Aufgrund diverser auslaufender Verträge von Spielern, die noch während der Bundesligazugehörigkeit verpflichtet worden waren, nun aber nicht verlängert wurden, bekam die Lizenzspielermannschaft erneut ein anderes Gesicht. 13 neue Spieler kamen hinzu während 15 Spieler den Club verließen. In der Winterpause wurden keine Transfers getätigt, da seitens der Unternehmensführung auf Empfehlung der sportlichen Leitung dafür keinerlei Notwendigkeit bestand.

Ende April 2021, nach dem 30. Spieltag der abgelaufenen Saison, beschlossen der Club und Cheftrainer Kenan Kocak einvernehmlich, die Zusammenarbeit nach dem letzten Spieltag der Saison 2020/​21 zu beenden. Nach Analyse des negativen Saisonverlaufes der Spielzeit 2020/​21 und des fehlenden sportlichen Erfolges wurde von der Unternehmensführung ein neues sportliches Konzept beschlossen. Zu dessen Umsetzung wurden neue Führungskräfte im sportlichen Bereich verpflichtet. So wurde mit Jan Zimmermann ein neuer Fußballlehrer aus der Region Hannover verpflichtet, der unmittelbar zuvor den TSV Havelse von der Regionalliga Nord in die 3. Liga geführt hatte. Zu dessen Unterstützung wurde ein neues Trainer- und Funktionsteam zusammengestellt. Um der Häufung von aufgetretenen Verletzungen der Spieler in der Saison 2020/​21 entgegenzuwirken, wurde auch ein neues Ärzte- und Physiotherapeuten Team engagiert. Die bisherigen Mitglieder des Trainer- und Funktionsstabes wurden durch Fristablauf, arbeitgeberseitige Beendigungskündigungen und Aufhebungen aus ihren Verantwortungen entlassen. Ebenfalls wurde der Sportdirektor Gerhard Zuber von der Aufgabe als Sportdirektor am 14. Juni 2021 entbunden.

Ihm folgte zum 21. Juni 2021 mit Marcus Mann ein neuer sportlicher Leiter, der bis dahin bereits erfolgreich in gleicher Funktion für den 1. FC Saarbrücken und als Nachwuchszentrumsleiter für die TSG Hoffenheim agierte.

B. Darstellung der Lage

1. Vermögenslage

Das bilanzielle Vermögen verringerte sich im Berichtsjahr um T€ 10.956 auf nunmehr T€ 29.047. Dies resultiert zum einen aus einer deutlichen Reduzierung der Spielerwerte im Anlagevermögen, die immaterielle Vermögensstände für die Gesellschaft bedeuten und sich um T€ 3.037 verringerten.

Bei den Sachanlagen reduzierten im Wesentlichen die linearen, planmäßigen Abschreibungen die entsprechenden Vermögenswerte. Hier ergab sich eine Reduzierung um T€ 654 auf T€ 15.670.

Im Umlaufvermögen erhöhten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um T€ 1.260 und die sonstigen Vermögensstände um T€ 415. Demgegenüber konnten die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um T€ 157 sowie die Forderungen aus Transfer erheblich um T€ 4.350 verringert und somit liquiditätswirksam reduziert werden.

2. Finanzlage

Die Kapitalflussrechnung zeigt einen Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit von T€ 2.136 sowie einen Mittelabfluss aus dem Bereich der Investitionstätigkeit in Höhe von -T€ 1.643. Der Finanzmittelbestand verringerte sich zum 30. Juni 2021 um T€ 4.308 auf T€ 4.815.

3. Ertragslage

Das von der Lizenzspielermannschaft erwirtschaftete Ergebnis liegt zum 30. Juni 2021 bei T€ 3.441.

Die Werbeerträge lagen bei T€ 7.997, die Transfererlöse bei 5.302. Die Erträge aus medialer Verwertung und Gemeinschaftsvermarktung verringerten sich von T€ 25.516 auf T€ 25.412.

C. Hinweise auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Sportlich betrachtet hat die Lizenzspielermannschaft von HANNOVER 96 ihr Saisonziel 2020/​21 nicht erreicht. Das neue sportliche Konzept mit neuen Führungskräften bietet Chancen und Risiken. Angesichts einer parallel bestehenden intensiven Konkurrenzsituation in der 2. Bundesliga kann nicht davon ausgegangen werden, den Bundesligaaufstieg bereits in der Saison 2021/​22 zu realisieren. Angesichts der mit einem Neuanfang ebenfalls verbundenen Risiken soll diese Zielsetzung in einem Zeitraum von drei Jahren erreicht werden. Dabei wird es auch darauf ankommen, wie HANNOVER 96 weiter mit der derzeitigen pandemiebedingten Situation umgeht, d. h. wie in Anbetracht von verringerten Erlösen und den getroffenen Personalentscheidungen eine entsprechende Konkurrenzfähigkeit gegenüber den vielen etablierten und auch den neu dazu gekommenen „Traditionsclubs“ aus Bundesliga und 3. Liga hergestellt wird.

Elementar für HANNOVER 96 sind weiterhin die Erlöse aus TV-Geldern und Sponsoring, um eine Infrastruktur zu erschaffen bzw. zu erhalten, die es dem Klub möglich macht, Ziele zu erreichen.

Die geschaffene Struktur von HANNOVER 96 kann im Vergleich zu vielen anderen Klubs als gesund und stabil bezeichnet werden, jedoch ist ein reibungsloser Spielbetrieb, sportlicher Erfolg sowie mittelfristig die Rückkehr der Zuschauer in die HDI Arena von immenser Bedeutung.

Ebenfalls von hoher Bedeutung sind in der aktuellen Phase ein gesundes kaufmännisches Wirtschaften, der schonende Umgang bzw. der richtige Einsatz vorhandener Ressourcen, um sich bietende Marktmöglichkeiten frühzeitig zu erkennen und konsequent zu nutzen.

Unklar ist nach wie vor, wann HANNOVER 96 wieder in vollem Umfang mit der Erlöskomponente „Ticketing“ planen kann. Auf einer Mitgliederversammlung der DFL am 14. Juli 2021 wurde beschlossen, dass zu Beginn der Saison 2021/​22 Heimzuschauer ab dem 1. Spieltag und Gästefans ab dem 3. Spieltag zugelassen werden. Dennoch hängt dies vielmehr von politischen Entscheidungen ab. Wie viele Zuschauer möglicherweise zugelassen werden, ist aktuell innerhalb der Bundesländer noch sehr unterschiedlich geregelt.

Voraussichtliche Entwicklung (§ 289 Abs. 2, Nr. 2 HGB)

Die getroffenen Personalentscheidungen waren einschneidend und bergen Risiken, da im Zuge der Neustrukturierung der sportlichen Entscheidungsebene vermehrt auf neue Wege gesetzt wird, um größeren sportlichen Erfolg mit geringeren Mitteln zu erreichen. Von daher wird ein guter Saisonstart in dieser Saison von hoher Bedeutung sein, um Vertrauen und Begeisterung von Sponsoren, Fans und der gesamten Anhängerschaft von HANNOVER 96 zurückzugewinnen. Die 2. Bundesliga scheint von der Besetzung durch den Abstieg namhafter ehemaliger Bundesliga-Clubs wie Werder Bremen und dem FC Schalke 04 sowie starken Aufsteigern aus der 3. Liga wie Dynamo Dresden und Hansa Rostock höchst attraktiv und gleichermaßen sportlich absolut herausfordernd zu sein. Gepaart mit weiteren ambitionierten Konkurrenten mit längerer Zweitligazugehörigkeit ist eine sehr interessante Spielzeit zu erwarten, in der, wenn möglich wieder dauerhaft Zuschauer in der HDI Arena in vollem Umfang zugelassen sind. Mit dem umgesetzten Neufanfang hat die Lizenzspielermannschaft von HANNOVER 96 aber auch die Chance, sich gegen starke Konkurrenz zu behaupten und sich so in eine positive Richtung zu entwickeln.

Das Unternehmen plant für die Spielzeit 2021/​22 mit einem Umsatz von rund 37 Mio. € und einem Verlust von knapp 5,1 Mio. €. Aus der sich daraus abgeleiteten Liquiditätsplanung erwartet HANNOVER 96 zum 30. Juni 2022 ein Liquiditätsdefizit, welches jedoch jederzeit abgesichert ist.

Trotz der nach wie vor unsicheren Ausgangslage besteht deshalb aus unserer Sicht Anlass zum Optimismus, dass die vorgenannte Zielstellung unter Einhaltung der beschriebenen Handlungsweisen gelingen kann.

 

Hannover, 27. September 2021

Hannover 96 GmbH & Co. KGaA

Die Geschäftsführung

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften der Statuten des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL e.V.) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften der Statuten des DFL e.V. in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Unter https:/​/​www.idw.de/​idw/​verlautbarungen/​bestaetigungsvermerk/​hgb-ja-non-pie enthält die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.

 

Braunschweig, 6. Oktober 2021

AudiTax GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft

Dipl.-Kfm. Markus Wien, Wirtschaftsprüfer

Sonstige Berichtsbestandteile

Der Jahresabschluss wurde am 14.10.2021 festgestellt.

Bericht des Aufsichtsrats zum Wirtschaftsjahr 2020/​21

An die Gesellschafterin der HANNOVER 96 GmbH & Co. KGaA

Der Aufsichtsrat informiert im nachfolgenden Bericht über seine Tätigkeit im Wirtschaftsjahr 2020/​21. Im Mittelpunkt der Beratungen mit der Geschäftsführung standen insbesondere die Analyse der sportlichen Entwicklung, aber auch nach wie vor die Auswirkungen der immer noch gegenwärtigen Coronakrise auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der HANNOVER 96 GmbH & Co. KGaA.

Der Aufsichtsrat der HANNOVER 96 GmbH & Co. KGaA bestand auch im Wirtschaftsjahr 2020/​21 aus sieben Mitgliedern mit zwei entsandten Mitgliedern des „Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.“. Die Mitglieder decken unterschiedliche Kompetenzfelder bestehend aus Recht, Wirtschaft, Steuer und Medizin ab. Den Vorsitz hatte zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung der Unterzeichner inne. Diesen übernahm er am 03. Juli 2021 vom bisherigen Inhaber, Herrn Thomas Fischer, der seitdem die Stellvertretung übernommen hat.

Auch im Wirtschaftsjahr hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Dies im kontinuierlichen Dialog mit der Geschäftsführung der Gesellschaft, die er bei der Leitung des Unternehmens sowohl beraten als auch gemäß § 111 AktG überwacht hat.

Die Arbeit des Aufsichtsrates der HANNOVER 96 GmbH & Co. KGaA begegnete im Jahre 2020/​21 folgenden Themenschwerpunkten: Erhalt der Kapitalausstattung der Gesellschaft, insbesondere vor dem Hintergrund der fortbestehenden Coronakrise und ihrer möglichen Auswirkungen für die Zukunft. Der HANNOVER 96 GmbH & Co. KGaA fehlten über das gesamte Wirtschaftsjahr Einnahmen aus Ticketverkäufen sowie wesentliche Erlöse aus dem Sponsoring.

Eine valide wirtschaftliche Planung ist unter dem Aspekt fehlender Zuschauereinnahmen in Business- und Public-Bereich sowie einer spürbaren Unsicherheit im Bereich der bestehenden und potentiellen Partnerschaften nicht möglich. Eine kaufmännisch sinnvolle und vor allem stichhaltige Planungsrechnung basiert daher im Wesentlichen auf Annahmen, die lediglich in einem „worst-case“ bzw. „best-case“ Szenario dargestellt werden können.

Daher standen ein effizientes Kostenmanagement sowie die Liquiditätssicherung an vorderster Stelle, um den fehlenden Einnahmen einigermaßen begegnen zu können. Investitionen in den Spielerkader sind deshalb behutsam und unter Schonung der wirtschaftlichen Ressourcen vorzunehmen. Für die kommende Spielzeit bleibt das Ziel bestehen, die Lizenzspielermannschaft weiter zu stabilisieren und zu entwickeln, um sich mittelfristig sportlich wieder Richtung „Bundesliga“ zu orientieren. Weiterhin wird dem Nachwuchsleistungszentrum (jetzt: „Die Akademie“), insbesondere durch die vorgenannten Punkte, eine sportlich und wirtschaftlich auch fortan noch größere Bedeutung beikommen.

Weitere Schwerpunkte der Arbeit des Aufsichtsrates waren auch in diesem Jahr die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Risikomanagementsystems sowie der Abschlussprüfung, der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen.

Der Aufsichtsrat hat im Wirtschaftsjahr 2020/​21 am 23. September 2020 und am 10. März 2021 förmliche Sitzungen abgehalten. Eine für den 11. November 2020 geplante Sitzung wurde aufgrund der immer noch bestehenden Coronakrise und dem seinerzeit planmäßig bevorstehenden Lockdown kurzfristig abgesagt. Herr Kind nahm als Geschäftsführer an den Aufsichtsratssitzungen teil.

Die Geschäftsführung unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, sowohl schriftlich als auch mündlich über alle Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie über die aktuelle Geschäftspolitik und das praktizierte Risikomanagement. Den Berichtspflichten nach § 90 AktG wurde dabei entsprochen. Der Aufsichtsrat wird in der Hauptversammlung der Gesellschaft die Entlastung der Geschäftsführung vorschlagen.

U.a. folgende wesentliche Entscheidungen wurden dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt: Genehmigung der Planveränderungen im laufenden Wirtschaftsjahr 2021/​22, Bestätigung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2021, Freigabe der Planzahlen für den Planungszyklus 01. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 im Lizenzierungsverfahren der DFL für die Saison 2021/​22, Zustimmung zum Finanzierungskonzept der Saison 2021/​22, Besicherung der ausgereichten Darlehen. Hinweis: Auf die Aussagekraft der Planzahlen wurde in diesem Bericht bereits Bezug genommen.

Mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der HANNOVER 96 GmbH & Co. KGaA wurde auf Vorschlag des Aufsichtsrates und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. September 2020 die AudiTax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft beauftragt. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Prüfungsschwerpunkte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AudiTax GmbH waren das Spielervermögen, Forderungen, Rückstellungen, periodengerechte Aufwands- und Ertragsabgrenzungen sowie der Personalaufwand und die zukunftsbezogenen Angaben im Lagebericht.

Nach Beurteilung des Wirtschaftsprüfers entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 und vermittelt der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklärt der Wirtschaftsprüfer, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Einen Abhängigkeitsbericht i. S. v. § 312 AktG hat die HANNOVER 96 GmbH & Co. KGaA nicht erstellt, weil die einzige Aktionärin, die HANNOVER 96 Sales & Service GmbH & Co. KG, nicht Gesellschafterin der Komplementärin, der HANNOVER 96 Management GmbH ist, deren Alleingesellschafter der „Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.“ ist. Ein unmittelbarer durch die Stellung als Aktionärin begründeter Einfluss der HANNOVER 96 Sales & Service GmbH & Co. KG auf die Geschäftsführung besteht somit nicht.

Soweit § 175 Abs. 2 AktG einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des HGB vorsieht, schließt sich der Aufsichtsrat demjenigen der Geschäftsführung an und macht sich die dortigen Ausführungen zu Eigen. Der insoweit betroffene Lagebericht wurden ebenfalls von der AudiTax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft geprüft, die ihre Prüfungen auch auf die Buchführung erstreckt hat. Insoweit wurde auch der Lagebericht mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Dieser wurde am 06. Oktober 2021 erteilt.

Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Auch für ihn haben sich keine Einwendungen ergeben. Deswegen hat der Aufsichtsrat zugestimmt.

 

Hannover, 12. Oktober 2021

Für den Aufsichtsrat

Roland Frobel, Vorsitzender

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