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Handelsplattform „GMT Trading“: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website gmttrading.io/de/

kpuljek (CC0), Pixabay
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Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass „GMT Trading“, Betreiber der Website gmttrading.io/de/, keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Der Anbieter tritt auf der Seite lediglich unter der Bezeichnung „GMT Trading“ auf und macht keine Angaben zur Rechtsform. Er gibt einen Geschäftssitz in Zürich, Schweiz, an. Gemäß der Warnliste der schweizerischen Finanzmarktaufsicht Finma ist eine „GMT Trading“ in der Schweiz nicht registriert.

Der Inhalt der Website rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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