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Handelsplattform bitmoon24.com: BaFin ermittelt gegen die Saletina LTD

Hans (CC0), Pixabay
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Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass Saletina LTD keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website bitmoon24.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Der Seite lassen sich weder ein Impressum noch sonstige Hinweise auf den Geschäftssitz der Saletina LTD entnehmen. An einer Stelle der Internetpräsenz wird auf eine vorgebliche Registrierung auf St. Vincent und die Grenadinen verwiesen. Den „Bedingungen und Konditionen“ zufolge findet das Recht von St. Vincent und die Grenadinen Anwendung. Der „Kundenvereinbarung“ folgend wird die Geschäftsbeziehung zu Kundinnen und Kunden hingegen seychellischem Recht unterworfen.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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