Hameauhills Liegenschaftsentwicklungs GmbH lässt uns abmahnen – das macht uns nachdenklich

Das wir des Öfteren dann auch mal eine Abmahnung bekommen, klar bei dem was wir schreiben eigentlich normal, denn den Betroffenen gefällt unsere Berichterstattung dann oft eben nicht. Dann gegen uns vorzugehen, das ist völlig legitim.

Was uns in diesem Vorgang aber nachdenklich macht ist, dass der Artikel schon fast 3 Jahre alt ist, also eigentlich keine Aktualität mehr hat. Das aber möglicherweise nur auf den ersten Blick, denn das Investment ist laut Bergfürst Projektübersicht zu Ende Juni diesen Jahres zurückzahlbar.

FireShot Capture 031 – Hameau Hills – Wien – BERGFÜRST – de.bergfuerst.com

Warum also jetzt dieses Schreiben?

Zudem hat es dieses Schreiben „in sich“, denn man suggeriert uns hier, dass wir „schuld daran seien, dass Käufer abgesprungen seien und dadurch ein Schaden von 500.000 Euro entstanden sei“. Nun gut, solche „Schreiben“ von Rechtsanwälten kennen wir natürlich. Da hatten wir schon andere Summen.

Nun schaut man sich ja dann auch das Investment und die beteiligten Unternehmen dann noch einmal an, denn man schaut ja nach einer Erklärung für das „plötzliche Handeln“.

Wir waren dann doch sehr erstaunt über das, was wir in den uns bekannten Bilanzen der für das Investment wichtigen Gesellschaften feststellen mussten. Alle 3 Gesellschaften, die wir als WICHTIG ansehen, weisen ein negatives Eigenkapital auf. Ungewöhnlich finden wir.

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Unsere veröffentlichten Daten stammen vom Unternehmensregister Northdata.

Nun kann das natürlich alles Zufall sein, aber sie werden zugeben müssen, erwähnenswert ist das schon. Anleger werden sich hier sicherlich dann möglicherweise ihre Gedanken machen.

Nachvollziehbar ist das Schreiben der Rechtsanwälte aber auch deshalb nicht, weil das Vermögenanlagen Informations Blatt korrekt auf alle die bestehenden Gefahren hinweist. Genau das haben wir auch getan.

Nun könnte es sein, dass nicht nur unser Artikel so eine „Verärgerung beim Mandanten der Kanzlei aus Wien hervorgerufen hat“, sondern eher die Positionierung in der Google-Suche auf der ersten Seite, was in dem Schreiben auch ein Thema ist. Nun, das ehrt uns natürlich, aber -seufz- leider sind wir nicht die Google-Redaktion noch heißen wir Google mit Nachnamen, insofern mag man uns dies dann auch nachsehen.

Natürlich wird die Wiener Anwaltskanzlei dazu von uns eine Stellungnahme bekommen, aber wir werden auch prüfen lassen, ob es sich hier nicht sogar um eine „versuchte Nötigung“ handelt, denn jedem vernünftig ausgebildeten Rechtsanwalt sollte doch klar sein, dass unser Artikel auf Grund der Faktenlage völlig in Ordnung ist.

Möglicherweise will man ja nur das „Suchergebnis an prominenter Stelle“ weg haben, aber auf diese Art und Weise finden wir dann grenzwertig.

Ein Unternehmen wie Hameauhills Liegenschaftsentwicklungs GmbH sollte solch eine Rechtsvertretung dann auch einmal zur Ordnung rufen, nicht dass noch mehr Suchergebnisse an prominenter Stelle landen, aber darauf haben wir dann keinen Einfluss.

Die Namen der Gesellschaften gehen auch aus diesem VIB hervor.

hameau-hills-vermoegensanlageninformationsblatt

Wir gehen hier natürlich von einer pünktlichen Rückzahlung der Investments plus Zinsen zum vereinbarten Zeitpunkt aus.

3 Comments

  1. Anonymous Sonntag, 15.10.2023 at 18:00 - Reply

    Am 13.10.2023 hat Bergfürst die Anleger von Hameau Hills folgende Nachricht geschickt (Auszug mit den zwei vorgeschlagenen Beschlüssen:

    III. BESCHLUSS
    Die Emittentin schlägt gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 6 SchVG vor, folgenden Beschluss zu fassen:

    „Gemäß Antrag der Emittentin, der Hameauhills Liegenschaftsentwicklungs GmbH, vom 13.10.2023 wird der Verringerung der fälligen Hauptforderung der Vermögensanlage „Hameau Hills – Wien“ um 10 Prozent bzw. EUR 340.000,00, dem Ausschluss der ausstehenden Zinsen für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023, dem Verzicht auf die Verzugszinsen seit Laufzeitende der Vermögensanlage sowie der Freigabe der grundbuchliche Sicherheiten und der abgegebenen Garantieerklärungen von Frau Nataliya Taradayko und von der Na&Dy Vermögensverwaltungs GmbH Zug um Zug gegen Zahlung des hinterlegten Betrages in Höhe von EUR 3.060.000,00 zugestimmt.”

    Stimmen Sie der Verringerung der fälligen Hauptforderung der Vermögensanlage „Hameau Hills – Wien“ um 10 Prozent bzw. EUR 340.000,00, dem Ausschluss der ausstehenden Zinsen für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2023, dem Verzicht auf die Verzugszinsen seit Laufzeitende der Vermögensanlage sowie der Freigabe der grundbuchliche Sicherheiten und der abgegebenen Garantieerklärungen von Frau Nataliya Taradayko und von der Na&Dy Vermögensverwaltungs GmbH Zug um Zug gegen Zahlung des hinterlegten Betrages in Höhe von EUR 3.060.000,00 zu, stellen Sie sicher, dass Sie, unter Berücksichtigung der bisher geleisteten Zinszahlungen, ca. 99,5 Prozent Ihres ursprünglichen Anlagebetrages aus dieser Vermögensanlage zurückerhalten. Der entsprechende Geldbetrag wurde bereits auf einem Treuhandkonto der Kanzlei HSP Rechtsanwälte GmbH hinterlegt. Die Auszahlung kann dann, nach Ablauf der Widerrufsfrist aus der Gläubigerversammlung und ein positives, qualifiziertes Abstimmungsergebnis vorausgesetzt, an die Anlegerinnen und Anleger ausgezahlt werden.

    Stimmen Sie der Verringerung der fälligen Hauptforderung der Vermögensanlage „Hameau Hills – Wien“ um 10 Prozent bzw. EUR 340.000,00, dem Ausschluss der ausstehenden Zinsen für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2023, dem Verzicht auf die Verzugszinsen seit Laufzeitende der Vermögensanlage sowie der Freigabe der grundbuchliche Sicherheiten und der abgegebenen Garantieerklärungen von Frau Nataliya Taradayko und von der Na&Dy Vermögensverwaltungs GmbH Zug um Zug gegen Zahlung des hinterlegten Betrages in Höhe von EUR 3.060.000,00 NICHT zu, ist es unklar, ob und wann die grundbuchlich nachrangig besicherte Vermögensanlage „Hameau Hills – Wien“ ganz oder teilweise zurückgeführt werden kann. Die Emittentin verfügt über keine Liquidität, um sämtliche Fremdfinanzierungen, die fällig sind bzw. fällig gestellt worden sind, zu bedienen. Insbesondere da bis zum jetzigen Zeitpunkt kein Objekt aus dem Bauvorhaben verkauft werden konnte. Der Baubetrieb wurde inzwischen zur Gänze eingestellt und es ist nicht absehbar, ob dieser zur Werterhellung des Bauvorhabens noch einmal aufgenommen werden kann.

    Einschätzung des gemeinsamen Vertreters:

    Der gemeinsame Vertreter und Sicherheitentreuhänder, die THV 1 Berlin GmbH, befürwortet und empfiehlt, der Verringerung der fälligen Hauptforderung der Vermögensanlage „Hameau Hills – Wien“ um 10 Prozent bzw. EUR 340.000,00, dem Ausschluss der ausstehenden Zinsen für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023, dem Verzicht auf die Verzugszinsen seit Laufzeitende der Vermögensanlage sowie der Freigabe der grundbuchliche Sicherheiten und der abgegebenen Garantieerklärungen von Frau Nataliya Taradayko und von der Na&Dy Vermögensverwaltungs GmbH Zug um Zug gegen Zahlung des hinterlegten Betrages in Höhe von EUR 3.060.000,00 zuzustimmen.

    Aus Sicht des Sicherheitentreuhänders besteht für die Anlegerinnen und Anleger dieser Vermögensanlage auf Basis der vorliegenden Informationen andernfalls keine Aussicht auf die vollständige Rückzahlung zuzüglich aller Zinsen. Wie der Rechtsanwalt der Emittentin, Hr. Becker darlegt, ist das Bauvorhaben unmittelbar von Insolvenz bedroht. Der Sicherheitentreuhänder konnte letztlich dennoch eine Rückzahlungsquote von 90 Prozent bzw. EUR 3.060.000,00 für die Anlegerinnen und Anleger durchsetzen, da er die Auszahlung aus privaten Mitteln seitens der Emittentin erwirken konnte. So ist es nunmehr möglich, unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Zinszahlungen, eine Auszahlung von ca. 99,5 Prozent des ursprünglichen Darlehensvolumens für die Anlegerinnen und Anleger zu realisieren.

    • HSch Sonntag, 15.10.2023 at 20:07 - Reply

      Hey Anonymous, dieses Rückzahlungsangebot hier zu veröffentlichen, ist eine Schandtat. Das hat auf dieser Plattform nichts verloren. Das geht aktuell nur die in dieses Projekt investierten Crowdinvestoren und den Sicherheitentreuhänder was an, bis endgültig darüber entschieden und das Angebot mehrheitlich angenommen wurde. Die Öffentlichkeit ist in dieser Form nicht zu informieren, weil derlei Angebote eine Geheimsache auf Seiten der Crowdinvestoren ist. Mit dieser Bekanntgabe haben Sie, Anonymous, die Grenze des Gescheiten überschritten und man sollte Sie ins Nirvana schicken.

  2. Arno Nym Freitag, 23.06.2023 at 08:00 - Reply

    Sehr geehrte …,

    wir, die Hameauhills Liegenschaftsentwicklungs GmbH, teilen Ihnen Nachstehendes mit:

    Das gegenständliche Bauprojekt Hameau Hills befindet sich derzeit in einem Fertigstellungsstadium von ca. 57 %. Aufgrund der alle Branchen, so auch die Bauwirtschaft stark betreffenden Corona-Wirtschaftskrise, insbesondere in den Jahren 2021 und 2022 und der damit auch im Zusammenhang stehenden massiven Baukostenerhöhungen verbunden mit entsprechend langen Lieferverzögerungen kam es zu einer damit verbundenen Baubeginn Verzögerung des Gesamtprojektes. Nach langwierigen Verhandlungen mit der das Bauprojekt finanzierenden Bank, Sparkasse Niederösterreich Mitte West AG, konnte der GU-Auftrag im Oktober 2021 vergeben werden.

    Nach entsprechender Vorarbeitszeit konnte das gesamte Bauprojekt im März 2022 vom GU begonnen werden. Geplant war die entsprechende Vorverwertung von einzelnen Häusern, welche sich jedoch in Folge des verzögerten Baubeginns und der sich aufgrund des Ukrainekrieges abzeichnenden Wirtschaftskrise als äußerst schwierig erwies.

    Wir haben bereits im Sommer 2022 mit der die Restfinanzierung übernehmenden Bank, Sparkasse Niederösterreich Mitte West AG, Kontakt aufgenommen und besprochen, dass diese den am 30.06.2023 zur Rückzahlung an die Anlegerinnen und Anleger gelangenden Betrag bis zur Fertigstellung und Verkauf des Bauprojektes übernimmt.

    Nunmehr, nämlich mit Schreiben der Sparkasse Niederösterreich Mitte West AG vom 05.06.2023, hat sich jedoch herausgestellt, dass die Sparkasse Niederösterreich Mitte West AG sich endgültig weigert, diese Finanzierung der an die Anlegerinnen und Anleger zur Rückzahlung gelangenden Gelder zu übernehmen, weshalb wir Ihnen mitteilen müssen, dass die Firma Hameauhills Liegenschaftsentwicklungs GmbH den zurückzuzahlenden Betrag am 30.06.2023 NICHT zurückzahlen kann, da wir uns nunmehr in größter Eile um eine entsprechende Finanzierung bemühen.

    Wir unternehmen alles in unserer Macht stehende, um eine entsprechende rasche Finanzierung zu erhalten.

    Wir erwarten, dass es uns realistischerweise erst Ende August/Anfang September 2023 gelingen wird, eine entsprechende Finanzierung zur Abdeckung der an die Anlegerinnen und Anleger fälligen Gelder erhalten zu können.

    Wir werden Sie weiterhin informiert halten.

    Wir ersuchen um Ihr Verständnis, stehen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung und zeichnen
    mit freundlichen Grüßen

    Irina Krupina, MA
    Geschäftsführerin
    Hameauhills Liegenschaftsentwicklungs GmbH

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