Halebridge Assetmanagement GmbH – neues von der Kanzlei Dr. Thomas Schulte

Die Halebridge Asset Management GmbH ist eine Gesellschaft, die sich auf den Aufkauf von Lebensversicherungsverträgen spezialisiert hat. Betroffen von diesem Anlagemodell waren insbesondere auch sehr viele Anleger aus Österreich. Die Halebridge Asset Management GmbH hat ihren Sitz in der Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg. Auch die Shedlin Capital AG mit dem ausgeschiedenen Vorstand Robert G. Schmidt hat ihren Geschäftssitz dort. Erst kürzlich wurde Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Shedlin Capital AG gestellt. Auch für die Halebridge Asset Management GmbH wurde Herr Robert G. Schmidt, Schwanstetten, geb. 28.06.1963, als Geschäftsführer bestellt.

Nach der Überprüfung der Bundesfinanzaufsicht wurde der Halebridge Asset Management GmbH die Rückabwicklung des erlaubnispflichtigen Einlagengeschäfts aufgegeben. Dies erfolgte mit Bescheid der BaFin und Abwicklungsverfügung vom 8. April 2014.  Für die zahlreichen betroffenen Anleger bedeutet dies, dass sie einen Anspruch gegenüber der Halebridge Asset Management GmbH haben, ihre Gelder zurückzuerhalten.

 

Eigene Darstellung des Unternehmens Halebridge Asset Management GmbH

 

Nun trat die Halebridge Asset Management GmbH an ihre Kundinnen und Kunden heran und veröffentlichte eine Nachricht auf ihrer Homepage.

 

Gleich im ersten Absatz legt die Halebridge Asset Management GmbH darauf Wert, sich in Unschuld zu waschen. So habe sie angeblich bereits vor Jahren „mit prominenter anwaltlicher Unterstützung“ der BaFin das Geschäftsmodell zur Überprüfung vorgelegt. Dabei sei die seinerzeit tätig gewordene Anwaltskanzlei schon damals und auch noch heute der Ansicht gewesen, dass es sich um keinen bankaufsichtsrechtlich relevanten praktizierten Policenankauf handele. Nachdem die BaFin nunmehr ihre Überprüfung vorgenommen und eindeutig festgestellt hat, dass hier ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft vorliegt, fragt man sich natürlich nach der Kompetenz der angeblich so „prominenten anwaltlichen Unterstützung“. Wobei nicht benannt wird, um welche Anwaltskanzlei es sich hierbei überhaupt gehandelt haben soll.

Fest steht jedenfalls, dass das Geschäftsmodell sehr wohl bankaufsichtswidrig ist.

Weiter teilt die Halebridge Asset Management GmbH in ihrer Mitteilung mit, dass eine sofortige Abwicklung des erlaubnispflichtigen Einlagengeschäfts deshalb nicht möglich sei, weil die Gelder langfristig investiert seien und eine unmittelbare Auflösung der Investments daher nicht möglich sei. Auch hier ist natürlich die Frage zu stellen, ob die Geschäftsführung nicht voraussehend und verantwortungsvoll zumindest so hohe Rücklagen hätte bilden müssen, dass im Falle einer Abwicklungsverfügung zumindest ein Teil der Anlegergelder trotzdem ausgezahlt werden kann.

Auch ist fraglich, was es mit der Übertragung des „Geschäftsbereiches auf die Halebridge Investment Limited“ auf sich hat. Fest steht, dass Adressat der Verfügung der BaFin jedenfalls die Halebridge Asset Management GmbH bleibt. Allein durch die Übertragung eines „Geschäftsbereiches“ ist nicht ersichtlich, ob die Halebridge Investment Limited tatsächlich Rechtsnachfolgerin der Halebridge Asset Management GmbH geworden ist. Zumal hier auch nicht mitgeteilt wurde, wo die Limited überhaupt ihren Geschäftssitz haben soll. Wäre es so einfach möglich, eine Rechtsnachfolge einer deutschen GmbH, z.B. an eine Limited in England oder in Dubai vorzunehmen, könnte so jede Abwicklungsverfügung ohne weiteres umgangen werden. Dies kann nicht dem Sinn und Zweck des Gesetzes entsprechen. Insofern sind hier berechtigte Zweifel daran zu hegen, dass die Abwicklungsverpflichtung tatsächlich an die Halebridge Investment Limited übergegangen sein soll.

Es bleibt abzuwarten, ob auch seitens der BaFin eine Meldung darüber getätigt wird, was in dem von der Halebridge Asset Management GmbH benannten angeblichen Eilverfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof entschieden wurde. Jedenfalls macht es sich die Halebride Asset Management GmbH recht einfach, indem sie den Tenor ihrer Meldung im Schwerpunkt darauf setzt, dass quasi die BaFin letztlich für den finanziellen Totalverlust verantwortlich sei. Im Ergebnis sollten sich die Anleger von dieser Meldung nicht abbringen lassen, die ihnen zustehende Rückgewähr ihrer Einlagen zu fordern. Unabhängig davon wird natürlich die weitere Entwicklung der Halebridge aufmerksam zu beobachten sein.

Strafrechtliche Ermittlungen laufen – . 501 Js 1540/14 (Vorgang von der Staatsanwaltschaft Nürnberg- Fürth)

 

Aufgrund einer Strafanzeige wegen Verschleppung der Insolvenz ermittelt die Staatsanwaltschaft Nürnberg. Zu dem o.g. Aktenzeichen werden wir sofort Akteneinsicht beantragen.

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