Startseite Allgemeines Hätten wir in diesem Jahr keine Bundestagswahl, dann würde Herrn Maas das gar nicht interessieren mit den FAKE News
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Hätten wir in diesem Jahr keine Bundestagswahl, dann würde Herrn Maas das gar nicht interessieren mit den FAKE News

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Das ist ein guter Ansatz, Herr Maas, das Internet einmal zu einer Wahrheitsquelle zu machen. Es kann aber dabei nicht nur um soziale Netzwerke gehen, sondern hier müssen auch private Webseitenbetreiber mit eingeschlossen werden, egal ob die in Deutschland agieren oder aus dem Ausland heraus. Sofern das in Deutschland lebende Personen und Unternehmen betrifft, muss auch dazu eine ähnliche Regelung gefunden werden.

Wichtig ist, dass sich solche Webseitenbetreiber nicht mehr hinter anonymen Providern im Ausland verstecken können. Sobald diese eine Seite betreiben, die eindeutig für deutsche User gedacht ist, sollte es verpflichtend werden, einen deutschen Treuhänder zu benennen, der für eine Korrespondenz zur Verfügung steht, für den Fall, dass irgendetwas an den Berichten auf der Seite zu beanstanden wäre. Außerdem sollte hier ganz klar im Impressum eine Telefon- und Faxnummer sowie eine E-Mail-Adresse enthalten sein, über die man korrespondieren kann. Seriöse Webseitenbetreiber werden damit kein Problem haben, denn die werden ja im Zweifelsfall den Wahrheitsgehalt ihrer Nachricht auch belegen können.

Können Sie das, dann sollte der Beitrag auch ganz klar für die Öffentlichkeit sichtbar stehenbleiben. Wir haben dazu mit einem Mitarbeiter des BJM ein langes, gutes und intensives Gespräch geführt und ihm auch Beispiele für Fake- und Hetzseiten übermittelt. Natürlich lieferten wir dazu auch die entsprechenden Nachweise. Das haben wiederum Rechtsanwälte getan, die mit dem Vorgang betraut sind. Nun hat man vielleicht auch im BJM erkannt, wie groß das Problem wirklich ist, und das nicht nur in sozialen Netzwerken. Ab Montag gibt es dazu nun, so hat man uns mitgeteilt, beim BKA mit der Abteilung Cybercrime in der Nähe von Bonn einen Ansprechpartner, der sich nun mit diesem Vorgang beispielhaft und intensiv befassen wird. Wir sind natürlich gespannt, was dabei herauskommen wird. Die von uns angesprochene Seite existiert übrigens seit über 5 Jahren, o h n e das man bisher ermitteln konnte, wer der Betreiber ist. Das wird sich nun hoffentlich ändern.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Maas stellt härtere Regulierungen für soziale Netzwerke vor

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