Startseite Allgemeines Gute Entscheidung
Allgemeines

Gute Entscheidung

Teilen

Das Landgericht München I hat die Veröffentlichung von Hitlers „Mein Kampf“ verboten. Es gab einem Antrag auf einstweilige Verfügung des Freistaates Bayern statt. Damit ist dem englischen Verleger Peter McGee „die Herstellung und Verbreitung kommentierter Auszüge aus ‚Mein Kampf‘ verboten“, wie es in einer Mitteilung des Gerichts heute hieß. McGee, der seiner Wochenzeitung „Zeitungszeugen“ Auszüge aus der Hetzschrift beilegen wollte, war schon vor dem Urteil zurückgerudert und hatte angekündigt, die Zitate nicht zu veröffentlichen, solange der Rechtsstreit läuft.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Büttenrede 2028 – „Narrhalla regiert jetzt selbst!“ (Helau! Alaaf! Und bitte die Bütt anschnallen!)

Helau ihr Narren, haltet euch fest, Berlin feiert jetzt Starkbierfest! Denn was...

Allgemeines

Sicherheitskonferenz in München: Transatlantisches Gruppentherapie-Wochenende im „Jahr nach Vance“

Es ist wieder soweit: Die internationale Politprominenz trifft sich zum alljährlichen Familienaufstellungstraining...

Allgemeines

Insolvenzverfahren: Erste Mannheimer Brezelfabrik Joseph Ams GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Das Amtsgericht Mannheim (Az. 2 IN 1182/26) hat über das Vermögen der...

Allgemeines

Kriminalität in Japan steigt im vierten Jahr in Folge

Japans Polizei verzeichnet erneut mehr Straftaten: 2025 wurden landesweit 774.142 Delikte gemeldet...