Gute Arbeit der Kanzlei Pforr aus Bad Salzungen im Vorgang BWF Stiftung

Wir hatten ja vor einigen Tagen ein Gespräch mit den Rechtsanwälten Pforr aus Bad Salzungen, dei uns nun im Fortgang des Gespräches, ein neeues interessantes Schreiben übermittelt haben, das wir unseren Usern hier gerne zur Kenntnis bringen wollen. Anleger die dazu direkte Fragen haben können sich natürlich dann auch direkt, ohne Umweg über uns, mit der Kanzlei in Verbindung setzen. Am besten kann immer der, der solch ein Schreiben verfasst hat auch dann Fragen konkret beantworten.

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39 Comments

  1. ratz Freitag, 02.10.2015 at 17:13 - Reply

    irgendwie dreht sich hier immer alles um die Haftung der Vermittler, das aber schon geraume Zeit. Der BWF Vorgang scheint aber doch viel weitläufiger, als dass man sich derartig einseitig immer wieder nur auf diesen einen Punkt versteifen sollte. Was ist mir der Haftung der BWF Veranantwortlichen? was ist mit der Haftung der TMS und vielleicht auch dort vorhadener Verischerungen? udn weiß ich wer da noch alles drinsteckt. Das sind doch wohl die vorrangigen Angriffspunkte. Die Vermittlerhaftsdiskussion scheint dagegen doch schon ein wenig ausgelutscht.

  2. Geschädigter79 Freitag, 02.10.2015 at 13:34 - Reply

    Also kann der Vermittler nur privat haften? Weiß den jemand ob die private RS bezahlt?

  3. Daniel Blazek, BEMK Freitag, 02.10.2015 at 08:28 - Reply

    Hallo,

    die Versicherungen zahlen ganz überwiegend nicht. Entweder war ein solches Geschäft von vornherein nicht versichert, da es sich nicht um eine gesetzlich erfasste Vermögensanlage handelt. Oder aber es wird argumentiert, dass KWG-Verstöße (für welche die Vermitter nichts können), nicht versichert sind. Mit einem Betrug hätten die Vermittler ebenfalls nichts zu tun, da sie weder das Gold bestellt, noch gelagert, noch verkauft haben. Auch dabei würde eine VSH nicht zahlen. Auf die Versicherung eines BWF-Vermittlers zu zielen, wie einige Anlegeranwälte es propagieren, ist der falsche Ansatz.

    Mit freundlichen Grüßen DB

    • derPrüfer Freitag, 02.10.2015 at 11:26 - Reply

      Dann bliebe nur, sorry, eine Klage gegen Vermittler/Berater, die möglicherweise mit einer persönlichen Haftung des Vermittlers endet! Denn es glaubt doch wohl niemand, dass bei eindeutigen Beratungsfehlern bzw. -versäumnissen der Vermittler außerhalb jeder Haftung steht? (Hier sind alle von mir angesprochenen Fachanwälte einig). Natürlich entscheidet am Ende immer das Gericht in jedem einzelnen Fall! Denn so eindeutig, wie es hier bereits u.a. von RA Blazek formuliert wurde, ist die Sachlage keineswegs!

      • Daniel Blazek Freitag, 02.10.2015 at 14:02 - Reply

        Hallo,

        ich bitte um Beachtung, dass ich von einer Einstandspflicht der Versicherung geschrieben habe, nicht vom Verhalten oder der Haftung von Vermittlern. Ich biete den von ihnen benannten Fachanwälten an, sich mit mir in Verbindung zu setzen, um mir das Gegenteil – die Haftung der Versicherung anhand des Vorwurfs des KWG-Verstoßes und des Vorwurfs des Betruges – zu erläutern. Das würde allen helfen.

        MfG DB

        • derPrüfer Freitag, 02.10.2015 at 19:27 - Reply

          Bitte genau lesen! Sie mögen mit Ihrer Ausführung zu dem Verhalten der jeweiligen Versicherungen Recht haben, ich habe mich aber allein auf die Verantwortlichkeit der Vermittler/Berater bezogen!

  4. sailer Freitag, 02.10.2015 at 07:03 - Reply

    Die Vermoegensschadenhaftpflicht zahlt nicht bei Betrug !

    • Ehrlichehaut Freitag, 02.10.2015 at 08:36 - Reply

      Naja bei Verstoß gegen das KWG, glaubt man den Ausführungen von Fachleuten hier, zahlt die VSH wohl auch nicht. Wann bzw. bei welcher Anlageform zahlt die überhaupt?

  5. Geschädigter79 Donnerstag, 01.10.2015 at 22:08 - Reply

    Hallo, weiß den jemand ob die Vermögenschadenhaftpflicht vom Vermittler einspringt?

    • feistelbauer Freitag, 02.10.2015 at 07:32 - Reply

      Kommt auf die Versicherung an, aber wohl eher nicht.

  6. ratz Dienstag, 29.09.2015 at 18:44 - Reply

    wem hilft das finanziell, wenn noch mehr Leute ins Kaffee VIereck wandern? Nix.
    Und bei den oben genannten geringen Srafzeiten sitzen die das doch locker aus.
    Danach haben die niei mehr finanzielle Sorgen. Ber sechs Monate ist ja auch nur das Mindestrafmaß. Wegen der Schwere des Deliktes mutmaße ich (ohne kenntnis der Praxis), dass es sich eher am Höchstmaß orientieren wird.

    Im SInne der Gerechtigkeit wäre es viel mehr gerecht, dass alle Mittäter geschnappt werden und die drohenden Strafen erscheinen wirklich sehr gering. Da lohnt sich so ein Betrug doch richtig, denn danach ist ausgesorgt.!

  7. Ehrlichehaut Dienstag, 29.09.2015 at 11:20 - Reply

    Ich lasse mich ja gerne eines besseren belehren…aber ich glaube nicht das die Inhaftierung von den paar Hanseln das wirkliche Ende der Fahnenstange ist. Ich denke nicht das diese 4 Personen alleine in der Lage waren, so einen riesen Schwindel aufzuziehen.

  8. ratz Montag, 28.09.2015 at 21:34 - Reply

    naja wenn ich mir den Bericht des Insolvenzverwalters mit Verstand durchlese, erkenne ich, dass das Geflecht der BWF Verwicklungen doch enorm ist. Das System könnte systematisch aufgebaut worden sein, um zu verhindern,das Geld zurückgeholt wird. Der Insolvenzrverwalter wird sicher einiges zurückholen können, aber wenn wir mehr als 20 Prozent des Einsatzes zurückerhalten, müssen wir wohl schon glücklich sein. Wenn das stimmt, dass das Geflecht von Anfang an bewusst so angelegt war, sitzen die jezt Inhaftierten in Bärenruhe ihre zu erwartende Strafe ab und leben danach in Saus und Braus und können wahrscheinlich nach Beendigung der Haftstrafe noch das Ende des Insolvenzverfahrens schmunzelnd in Freiheit betrachten.

    • Yogi Dienstag, 29.09.2015 at 09:28 - Reply

      Da könnten sie Recht haben!

      Strafgesetzbuch § 263 Betrug
      (3)In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
      Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter usw.

      In 6 Monaten ist die Insolvenz noch nicht abgewickelt, aber wir wollen hier nicht vorverurteilen….

  9. Yogi Montag, 28.09.2015 at 13:25 - Reply

    Ich bin Geschädigter und nun sehr vorsichtig mit weiteren Aktivitäten. Deswegen frage ich bei Anwälten nach Strategie und den mir entstehenden Kosten. In meinem Fall wären es eine Höhe von ca. 14T €, wenn es über zwei Instanzen geht. Das sind ca. 45% meiner eingestzten Summe bei verlorenem Verfahren. Bei Gewinn, aber Insolvenz der Gegenseite bleibe ich auf 7T € Kosten sitzen, was grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
    Ich kann nur abwarten, was die Staatsanwaltschaft ermittelt. Irgendwohin müssen die Gelder ja geflossen sein und ich hoffe auf keinen Schutz der Betrüger durch unsere Gerichtsbarkeit. Ich weiß, naives Denken, aber was bleibt einem anderes übrig?

    • derPrüfer Dienstag, 29.09.2015 at 11:47 - Reply

      14.000 Euro Kosten bei ca. 30.000 Euro Anlage? Das erscheint mir doch sehr, sehr hoch! Ich habe ganz andere Zahlen erfahren (2000 bis 3000 Euro bei 40.000 Euro Anlage) Können Sie hierzu vielleicht noch nähere Angaben machen. Vielen Dank im Voraus!

      • Yogi Dienstag, 29.09.2015 at 15:35 - Reply

        kopierte Textzeilen aus Antwort einer Kanzlei
        Sehr geehrter Herr ……..
        bei einer Zeichnungssumme von 30.000,00 €, die nach den Mitteilungen des Insolvenzverwalters wohl auch vollumfänglich als Schaden angesehen werden müssen (der Verwalter rechnet zwar mit einer Quote, allerdings sagt er nichts über deren Höhe, so dass hier wohl von einer geringen Quote auszugehen ist), würde ein Gerichtsverfahren gegen nur einen Gegner insgesamt 13.870,70 € über zwei Instanzen kosten. Bezahlen muss, wer nach der II. Instanz verloren hat.
        Sollten Sie gewinnen, wäre eine Klage in dem Falle kostenlos, in welchem die Gegenseite auch leistungsfähig und leistungswillig ist und die Kosten auch voll übernimmt. Es sind Gestaltungen denkbar, in denen man zwar nach zwei Instanzen gewonnen hat, die Gegenseite aber in die Insolvenz fällt. Dann bleibt man mit ca. der Hälfte dieser Summe (also ca. 7.000,00 €) sitzen.
        Mit freundlichen Grüßen

  10. Geschädigter79 Montag, 28.09.2015 at 11:13 - Reply

    Hallo, auch wir sind ordentlich geschädigt. Ich war auch auf der Gläubigerversammlung. Nun ereilen ja wieder in den letzten Tagen Schreiben von einer Schutzgemeinschaft sowie Dr. Spät. Wie wir schon öfters erlesen konnten, machen sich die Anwälte „die Taschen“ voll. Bisher bin ich der Meinung, wieso verlorenem Geld, Geld hinterschmeißen. Auch nervt es wöchentlich neue Post zu erhalten, man möchte nicht jede Woche an den Verlust seines hart erarbeitendes Geld erinnert werden, oder? Meine Frage ist jetzt, hat schon jemand auf die Schreiben von den Anwälten reagiert? Die Schutzgemeinschaft hat es sehr einfach und treffend formuliert. Speziell hier, jemand Erfahrung mit dieser Schutzgemeinschaft ? (im enddefekt stehen auch hier Anwälte)

  11. Atahualpa Mittwoch, 23.09.2015 at 10:38 - Reply

    Hab bis dato 3 Schreiben dieser „Leichfledderer“ bekommen. Weiß aber von einem Betroffenen der den Fehler gemacht ein Mandat zu erteilen. Seine erste Rechnung kam nach kurzer Zeit. Kostenpauschale für Telefon und Kommunikationskosten: 94,46€.

  12. Blue Rose Dienstag, 22.09.2015 at 08:01 - Reply

    ich habe inzwischen 4 Schreiben von Anwälten bekommen, die alle versichern, dass Sie meine Daten vom Gericht in Charlottenburg erhalten haben. Haben die bei diesem Gericht eigentlich die Gläubigerdaten dort öffentlich ausgehängt?
    Das beste, was den Juristen derzeit einzufallen scheint, ist , die jeweiligen Vermittler anzugehen. Wie wir hier schon ausgiebig diskutiert haben, ist dieses Ansinnen aber zweifelhaft. Die werbend Juristen suchen halt Mandanten, wobei keienr der Juristen eine erkennbare Erfolgsstrategie zu haben scheint.

  13. derPrüfer Montag, 21.09.2015 at 20:16 - Reply

    Ich habe es wohl schon einmal geschrieben, wiederhole es aber an dieser Stelle: Alle Anwaltsschreiben (wir haben einige bekommen), die tolle Dinge versprechen, gehören nach meiner Meinung bestenfalls ignoriert. Lest doch die offiziellen Verlautbarungen der Leute, die maßgeblich sind: also von Insolvenzverwaltung, Gericht bzw. Staatsanwaltschaft! Alles andere kann man vergessen!

  14. weissnix Montag, 21.09.2015 at 15:55 - Reply

    Weshalb versucht RA Pforr weiterhin, die geschädigten BWF-Anleger damit zu ködern, dass die Eigentumsansprüche an dem gekauften Gold durchgesetzt werden können, notfalls durch Klage? Das ist doch inzwischen völlig klar und eindeutig, dass die Eigentumszertifikate wertlos sind und keineswegs einen Anspruch auf einen bestimmten Goldbarren verbriefen.
    Ich hoffe ja, die angesprochenen Anleger merken dies und werfen nicht auf solch unseriöse

  15. SR Berlin Montag, 21.09.2015 at 12:17 - Reply

    Gegen Dr.Schulte ermittelt also die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt wie man dem Schreiben der Kanzlei Pforr entnehmen kann. Solange diese Ermittlungsverfahren laufen sollte Diebewertung vielleicht mal besser auf die Veröffentlichung von „Ratschlägen“ des Herrn Schulte verzichten. Wirkt ja bei den vielen Artikeln mittlerweile fast wie eine Unterstützerplattform für den Dr.Schulte hier. Gefällt mir nicht.

    Anmerkung von diebewertung.de
    Grundsätzlich betreiben wir keine Vorverurteilungen, egal gegen wen. Dr. Schulte gehört zu den renommierten Rechtsanwälten der in der Vergangenheit auch vielen Annlegern sicherlich geholfen hat einen Teil ihres Geldes wiederzubekommen.Dem geschulten Auge eines Users unserer Plattform sollte es nicht entgangen sein, das wir hier von weiteren Anwälten Informationen veröffentlichen. Das wird auch so bleiben, wer das nicht mag der soll dann als User bitte woanders hingehen. Wir beteiligen uns nicht an Vorverurteilungen oder einem Kesseltreiben von anonymen Schmutzfinken.Dr. Schulte hat sich bis Heute jeder öffentlichen Diskussion zu seiner Rolle innerhalb der BWF Stiftung korrekt gestellt, und jedem angeboten sich gerne mit ihm darüber zu unterhalten. Anstatt solche Kommentare zu schreiben die Keinen in der Sache weiterbringen sondern nur „Stimmung machen“, sollten Sie das Angebot von Dr. Schulte ihm ihre Fragen persönlich zu stellen einfach annehmen, das würde der Sache dienen, wenn sie es ehrlich meinen.Möglicherweise fehlt Ihnen dazu dann doch der Mut,oder?

  16. BF Samstag, 19.09.2015 at 20:15 - Reply

    und wann ist mit weiteren neuen Nachrichten zu rechnen?

  17. ratz Donnerstag, 17.09.2015 at 11:20 - Reply

    wie schn von meinen Vorrednern betrachtet, wäre ja im Falle einer Aussonderung diese Maßnahme ja nicht besonders sinnig, weil ja wohl nicht genug echtes Gld für Alle vorhanden ist

  18. derPrüfer Donnerstag, 17.09.2015 at 08:59 - Reply

    Würde das vom Insolvenzverwalter angekündigte in Auftrag gegebene Gutachten wider Erwarten ein Aussonderungsrecht bestätigen, hätten nach meiner Erkenntnis alle Gläubiger mit Fristsetzung die Möglichkeit, hier einen Antrag zu stellen. Also geht es hier nicht nach dem Motto:“Wer zuerst kommt, …“!

    • feistelbauer Donnerstag, 17.09.2015 at 17:05 - Reply

      Wird nicht funktionieren, da der einzelne seinen Goldbarren nicht identifizieren kann. Falls doch möglich gibt es dann mit großer Wahrscheinlichkeit nur Falschgold.

  19. BF Mittwoch, 16.09.2015 at 21:06 - Reply

    ich verstehe das schon, aber auch ohne spezifikation bin ich der Meinung, dass ein Aussonderungsrecht besteht, welches aber ad absurdum ist, wenn das meiste Gold nur Dummies sind. Anders wäre es, wenn man sich überwiegend mit Forderungen ausserhalb des Goldbereiches rumschlagen müsste. Hoffentlich stimmt das mit der Gleichheit der Gläubiger. Wenn nämlich nur diejenigen an das vorhandene Gold kommen, die ein Aussonderungsrecht beantragen, hätten die anderen das Nachsehen

  20. Chris Mittwoch, 16.09.2015 at 15:43 - Reply

    Das wesentliche Problem mir der Aussonderung ist, dass es nicht wirklich „Eigentumszertifikate“ gibt. Die hübsch gold glänzenden Urkunden sind vom Inhalt reiner Unsinn. Dort steht lediglich, ..sie sind Besitzer von x Gramm Gold..
    Das ist in etwa so als wenn in ihrem Fahrzeugbrief steht sie sind Eigentümer von 1,5to Fahrzeug! Um ein Eigentum als sein eigenes zu deklarieren ist es zwingend erforderlich die Sache eindeutig zu Identifizieren an der sie Besitz haben. „Sie sind Besitzer des Fahrzeugs mit der Fahrgestellnummer xyz“ „Sie sind Eigentümer von 300g Gold am Barren mit der Prägenummer XYZ“ Nur damit hätte man die Sache eindeutig identifizieren können und Eigentum anmelden können. Das ist aber leider nicht der Fall und auch geschickt gemacht von den Herren der BWF. Das vom Insolvenzverwalter in Auftrag gegebene Gutachten wird meiner Meinung nach zum gleichen Ergebnis kommen.
    Im Übrigen gilt in einem Insolvenzverfahren soweit ich weiss die Gleichheit der Gläubiger. Sprich, wenn es ein Recht auf Aussonderung gibt, dann gilt das für alle. Und damit kommt es wieder einer Quotenverteilung gleich.. Oder will jemand freiwillig das „falsche“ Gold ausgesondert haben?

    • derPrüfer Mittwoch, 16.09.2015 at 17:09 - Reply

      Sehr gut erklärt und auch meine Meinung!

  21. BF Sonntag, 13.09.2015 at 21:22 - Reply

    in den Ausführungen des Insolvenzverwalters Laboga ist ja zu entnehmen, dass er den Aussonderungswünschen wenig Erfolgsaussichten gibt und er will ja eine Expertise dazu erstellen lassen. Derzeit hat meines Erachtens ein Aussoderungswunsch keine Aussicht auf Erfolgt, niemand kann beweisen wem das noch vorhandene gold gehört und wenn einer ein Recht auf Aussonderung hat, dann hätten das wohl alle, die einen entsprechenden Vertrag hatten. Aber meine Meinung mag falsch sein.

  22. ratz Sonntag, 13.09.2015 at 21:15 - Reply

    bei diesen Verwirrungen bleibt doch gar nichts anderes übrig als auf die Recherchen des Insolvenzverwalters zu hoffen.

  23. Sailer Sonntag, 13.09.2015 at 15:06 - Reply

    Dr. Schulte aus Berlin hat mit seiner Präsenz als Experte und Fachanwalt für Kapital und Bankrecht nicht unerheblich Vertrauen bei Beratern und Kunden suggeriert. Dieser Verantwortung muss er sich besonders als Verbraucherschutzanwalt nun stellen. Auch bisher haben wir noch keine plausible Antwort bekommen, warum er sich auf der Broschüre der BWF Stiftung hat dick abdrucken lassen ???

    • Niki Sonntag, 13.09.2015 at 19:34 - Reply

      Kann er dafür rechtlich belangt werden?

    • feistelbauer Sonntag, 13.09.2015 at 19:46 - Reply

      Sicher nicht für lau!

  24. derPrüfer Sonntag, 13.09.2015 at 12:32 - Reply

    Wir verfolgen seit Beginn des jahres die Entwicklung in der BWF-Sache und sind nicht zuletzt dank der sehr guten Arbeit der Redaktion von „diebewertung“ auf einem, so glauben wir zumindest, sehr guten aktuellen Informationsstand. Unser Problem aber: Trotz aller Verlautbarungen und Mitteilungen von Insovenzverwaltern und Anwälten haben wir nach wie vor das Gefühl, nichts wirklich Greifbares und Nachprüfbares zu erfahren, was auch einer näheren Überprüfung standhält. Vielleicht geht es ja anderen Anlegern auch so! In den ersten Monaten konnten wir noch Verständnis aufbringen, seit geraumer Zeit kann man im Grunde nur noch den Kopf schütteln. Die Gläubigerversammlung brachte nichts wirklich Neues, das Schreiben der Kanzlei Pforr ebenso wenig. Wir sind sehr gespannt, wann sich hier eine Verbesserung der Informationslage ergeben wird. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt!

  25. Vogel Samstag, 12.09.2015 at 20:10 - Reply

    Interessant, dass der gute Dr. Schulte dort als Beschuldigter in einem Strafverfahren genannt wird… oder habe ich das was falsch verstanden?

  26. BF Samstag, 12.09.2015 at 19:02 - Reply

    na da darf man weiterhn gespannt sein, welche Masse letztendlich verwirklicht werden kann.
    EInige der Immobilienwerte und Beteiligungen werden wohl in die Masse einfließen können.
    Scheinbar steht der Wirtschaftsprüfer jetzt auch endlich unter Druck.
    Vermutlich werden die Inhaftierten dort ordentlich in die Mangel genommen.

  27. Niki Samstag, 12.09.2015 at 18:38 - Reply

    Lassen die Ausführungen jetzt hoffen, weil offenbar etliche Vermögenswerte entdeckt wurden, oder wird die Quote gedrückt durch Herrn Pforrs Mandanten, die auf Herausgabe ihres Sondereigentums klagen? Nach Adam Riese können von dem verbliebenen Gold ja nur etwa 20% der Anleger vollständig entschädigt werden, oder?

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