16. Oktober 2026 | diebewertung.de
Im beschaulichen Schwarzwaldort Wutach herrscht politischer Ausnahmezustand. Bürger protestieren, Gemeinderäte fordern den Rücktritt und die Gemeindeverwaltung kämpft mit erheblichen Personalproblemen. Mittendrin: Bürgermeister Alexander Pfliegensdörfer, der trotz massiver Kritik an seinem Amt festhält. Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Was passiert, wenn ein gewählter Bürgermeister das Vertrauen eines erheblichen Teils seiner Gemeinde verliert?
640 Unterschriften gegen den Bürgermeister
Seit Mai 2023 steht der parteilose Alexander Pfliegensdörfer an der Spitze der rund 1.200 Einwohner zählenden Gemeinde im Landkreis Waldshut.
Doch das Verhältnis zwischen Bürgermeister, Gemeinderat und Teilen der Bevölkerung ist schwer belastet.
Eine Bürgerinitiative sammelte nach eigenen Angaben 640 Unterschriften für einen politischen Neuanfang. Das entspricht ungefähr zwei Dritteln der Wahlberechtigten. Der Gemeinderat unterstützte die Rücktrittsforderung im April einstimmig.
Personalprobleme und ein Rathaus in Schwierigkeiten
Besonders problematisch ist die Situation innerhalb der Verwaltung. Mitarbeiterwechsel und zeitweise unbesetzte Schlüsselpositionen sorgten für erhebliche Schwierigkeiten.
Ende 2025 spitzte sich die Lage während einer krankheitsbedingten Abwesenheit und anschließenden Elternzeit des Bürgermeisters zu.
Das Landratsamt griff ein und setzte den erfahrenen früheren Bürgermeister Thomas Kaiser ab Januar 2026 als vorübergehenden Verwaltungsleiter ein. Damit sollte die Handlungsfähigkeit der Gemeinde gesichert werden.
Bürgermeister widerspricht seinen Kritikern
Pfliegensdörfer selbst weist wesentliche Vorwürfe zurück. Er sieht die Kritik teilweise als Fortsetzung politischer Auseinandersetzungen aus seiner Wahlzeit.
In Stellungnahmen vom Oktober kritisierte die Gemeindeverwaltung zudem die Vorgehensweise der Bürgerinitiative und stellte Angaben über die Unterschriftensammlung infrage.
Auch gegen Darstellungen ehemaliger Mitarbeiter und einzelne Vorwürfe zur Verwaltungsführung wehrt sich die Rathausspitze. Die gegenseitigen Anschuldigungen sind nicht vollständig unabhängig geklärt.
Warum kann der Bürgermeister nicht einfach abgewählt werden?
Hier liegt die eigentliche Besonderheit des Falles.
In Baden-Württemberg werden Bürgermeister grundsätzlich für acht Jahre gewählt. Ein reguläres kommunales Abwahlverfahren, mit dem Bürger oder Gemeinderäte einen Bürgermeister durch ein einfaches Misstrauensvotum absetzen könnten, gibt es nicht.
Ein vorzeitiges Ausscheiden ist allerdings unter besonderen rechtlichen Voraussetzungen möglich. Dafür reichen politische Meinungsverschiedenheiten oder sinkende Beliebtheit allein nicht aus.
Wenn demokratische Legitimation und politisches Vertrauen auseinanderfallen
Der Konflikt in Wutach zeigt ein grundsätzliches Spannungsfeld der Kommunalpolitik.
Einerseits muss ein demokratisch gewählter Bürgermeister vor willkürlicher Absetzung geschützt werden. Andererseits braucht eine Gemeinde eine funktionierende Verwaltung und eine arbeitsfähige Zusammenarbeit zwischen ihren Organen.
Für Wutach stellt sich deshalb nicht nur die Frage, wer das Bürgermeisteramt ausübt. Entscheidend ist auch, wie die Beteiligten zu einer verlässlichen kommunalen Zusammenarbeit zurückfinden können.
Denn am Ende sind es die Bürgerinnen und Bürger, die auf eine funktionierende Gemeinde angewiesen sind – unabhängig davon, wer im Rathaus das Sagen hat.
BÜRGERmeister sollten von den BÜRGERN auch abgewählt werden können !