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Greenwashing-Abfrage der ESAs: Beiträge von Interessensvertretern bis zum 10. Januar 2023 gefragt

stux (CC0), Pixabay
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Am 15. November 2022 haben die drei Europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESAs) eine Abfrage (Call for Evidence) zum Thema Greenwashing veröffentlicht.

Mit dieser Maßnahme bitten die ESAs Interessenvertreterinnen und -vertreter um Beiträge zu der Frage, was aus ihrer Sicht die wichtigsten Merkmale, Treiber und Risiken im Zusammenhang mit Greenwashing sind. Außerdem wollen die europäischen Aufsichtsbehörden Beispiele für potentielles Greenwashing sammeln. Die ESAs interessieren sich auch dafür, welche Risiken durch Greenwashing für Finanzdienstleister im Zuständigkeitsbereich der ESAs entstehen und wie Finanzdienstleister diese Risiken erkennen und steuern.

Alle interessierten Interessensvertreter können sich bis zum 10. Januar 2023 am Call for Evidence beteiligen – einschließlich Unternehmen des Finanzsektors, Kleinanlegerinnen und -anleger, Verbraucherverbände, Nichtregierungsorganisationen und Hochschulen.

Die Beiträge sollen den ESAs dabei helfen, die Europäische Kommission bei der Überprüfung des derzeit geltenden Rechts zum Thema Nachhaltigkeit in der Europäischen Union zu beraten. Im Mai 2022 hatte sich die Kommission mit einem entsprechenden Gesuch (Call for Advice) an die ESAs gewandt.

Die BaFin nimmt eine aktive Rolle in der Eindämmung von Greenwashing ein und arbeitet dabei eng mit den ESAs zusammen. Sie begrüßt daher eine rege Teilnahme seitens der deutschen Marktteilnehmer und Interessenvertreter.

Eine Beteiligung an der Abfrage ist möglich über die Websites der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking AuthorityEBA), der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance And Occupational Pensions Authority – EIOPA) sowie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets AuthorityESMA).

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