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D&W in Bochum im vorläufigen Insolvenzverfahren – bekannter Spezialist für Autotuning und Autozubehör in Schwierigkeiten

viarami (CC0), Pixabay
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Eine bekannte Adresse für Autofans und Tuningbegeisterte steht vor einer ungewissen Zukunft: Die D & W The Motion Corporation GmbH & Co. KG aus Bochum befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Bochum hat am 29. Oktober 2026 entsprechende Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Was machte das Unternehmen D&W?

D&W ist seit Jahrzehnten ein bekannter Name in der deutschen Autotuning- und Zubehörbranche. Das Unternehmen am Dückerweg 21 in Bochum spezialisierte sich auf den Groß- und Einzelhandel mit Autozubehör, Fahrzeugteilen und Produkten zur individuellen Fahrzeuggestaltung.

Zum Sortiment gehörten insbesondere Tuningteile, Felgen, Reifen, Fahrwerkskomponenten, Beleuchtungstechnik sowie Autopflegeprodukte. Auch sportliche Modeartikel und weitere Zubehörprodukte zählten zum Geschäftsbereich.

Bekannt wurde D&W insbesondere durch seinen großen Standort in Bochum, der sich über viele Jahre zu einem Anlaufpunkt für Autofans entwickelte.

Neben dem stationären Handel betrieb das Unternehmen einen Onlineshop. Der sogenannte D&W MEGA Store in Bochum bot auf mehr als 1.000 Quadratmetern Verkaufsfläche ein umfangreiches Sortiment rund um das Automobil.

Amtsgericht bestellt vorläufige Insolvenzverwalterin

Mit Beschluss vom 29. Oktober 2026 um 11 Uhr hat das Amtsgericht Bochum unter dem Aktenzeichen 80 IN 985/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Meinolphusstraße 10, 44789 Bochum, bestellt.

Die Gesellschaft darf über ihre Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen.

Zudem wurde angeordnet, dass Schuldner des Unternehmens nicht mehr unmittelbar an D&W zahlen dürfen. Bestehende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden im gesetzlich vorgesehenen Umfang vorläufig untersagt beziehungsweise eingestellt.

Was bedeutet das für Kunden und Lieferanten?

Für Geschäftspartner, Lieferanten und Kunden entsteht durch das Verfahren eine Situation erheblicher Unsicherheit.

Insbesondere bei offenen Bestellungen, bereits geleisteten Vorauszahlungen oder ausstehenden Lieferantenforderungen sollten Betroffene die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.

Wichtig ist allerdings: Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das eigentliche Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde oder der Geschäftsbetrieb eingestellt werden muss.

Ob der Betrieb fortgeführt werden kann, hängt unter anderem von der wirtschaftlichen Situation und den Entscheidungen im weiteren Verfahren ab.

Wie geht es mit D&W weiter?

Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die D & W The Motion Corporation Verwaltung GmbH. Als deren Geschäftsführer nennt der Gerichtsbeschluss Dipl.-Ing. Dirk Eckhardt Patelschick.

Zu den konkreten Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, zur Höhe der Verbindlichkeiten und zu möglichen Sanierungsplänen enthält die gerichtliche Bekanntmachung keine Angaben.

Für die traditionsreiche Marke D&W geht es nun darum, ob eine wirtschaftliche Fortführung möglich ist oder ob das Insolvenzverfahren zu einer grundlegenden Neuordnung des Unternehmens führt.

Gerade für die vielen Autofans, die D&W seit Jahrzehnten kennen, dürfte die weitere Entwicklung von besonderem Interesse sein.

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen 80 IN 985/26, Beschluss vom 29. Oktober 2026.

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