Green Wood International AG das gescheiterte Holzinvestment

Seit Jahren laufen wir mit „erhobenem Finger“ herum, wenn es um das Investment in Bäume der Green Wood International AG aus der Schweiz geht.

Es scheint so, als hätten wir auch hier wieder recht gehabt, denn nicht nur wir raten von jedem Investment ab sondern letztlich auch der Münchner Merkur. Hierzu veröffentlichte die Zeitung einen interessanten Bericht.

https://www.merkur.de/lokales/starnberg/starnberg-ort29487/auf-dem-holzweg-ueber-exotische-baeume-und-ein-gescheitertes-experiment-bei-starnberg-91259603.html

Paulownia-Bäume wachsen zwar schnell. Grundsätzlich jedoch hat man neuen Holzarten bei der Vermarktung extreme Probleme. Holzhändler und Sägewerke haben heutzutage keinerlei Interesse mehr an neuen Holzarten. Die Erfahrung machte ja bereits mehrere Robinien-Investmentanbieter (u.a. LIGNUM Edelholz Investitionen AG) vor 5 bis 10 Jahren, die mittlerweile alle insolvent sind. Und die Anleger verloren immer ihr komplettes Investment. Bei den Paulownia-Anbietern wird es ähnlich ablaufen.

Green Wood International AG

Im Stadtwald 3
9400 Rorschach

 

Status: aktiv
Sitz: Rorschach
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Kapital: 50’000
Letzte Publ.: 27.04.2021
Gründungsjahr: 1984
Handelsregister: St. Gallen
UID: CHE-100.623.839
Register-Nr.: CH-170.3.017.102-5

 

Eingetragen am 24. Dezember 2020

Der Zweck der Gesellschaft besteht in der Förderung, der Know-how-Verwertung, der Herstellung und der Beratung von und im Handel mit Waren sowie in der Anwendung von Verfahren. So unter anderem im Bereich der Umwelt- und Bodenpflege, dem Recycling und der Veredelung organischer Reststoffe verschiedener Herkunft und von Kultivierungsmethoden für Nutz- und Zierpflanzen. Sie beschafft und hält unter anderem Rechte an solchen Verfahren und Produkten und erteilt dazu Nutzungs- und Vertriebsrechte an Dritte. Kauf und Verkauf sowie Anpflanzung von Bäumen und Pflanzen auf industriellen Plantagen. Die Gesellschaft kann Immobilien erwerben, halten, belasten und veräußern, sofern dies dem Gesellschaftszweck dient. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte und Massnahmen sowie zum Abschluss sämtlicher Verträge berechtigt, welche den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind oder die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder zweckmässig erscheinen. Die Gesellschaft ist befugt, sich im Rahmen ihrer operativen Tätigkeiten fremder oder gruppeninterner Dienstleister zu bedienen, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen sowie Firmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, sofern die unternehmerischen Entscheidungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch den Vorbehalt der Lenkungs-, Gestaltungs- und Weisungsrechte vollumfänglich bei der Gesellschaft selbst verbleiben. Im Übrigen darf sich die Gesellschaft nicht an anderen Unternehmen beteiligen, solange dies nicht lediglich eine untergeordnete Neben- oder Hilfstätigkeit darstellt.

Gelöscht am 24. Dezember 2020, gültig vom – 24.12.2020

Förderung, Knowhow-Verwertung, Herstellung und Beratung von und Handel mit Waren sowie Anwendung von Verfahren; unter anderem im Bereich der Umwelt- und Bodenpflege, dem Recycling und der Veredelung organischer Reststoffe verschiedener Herkunft und von Kultivierungsmethoden für Nutz- und Zierpflanzen; beschafft und hält unter anderem Rechte an solchen Verfahren und Produkten und erteilt dazu Nutzungs- und Vertriebsrechte an Dritte; Kauf und Verkauf sowie Anpflanzung von Bäumen und Pflanzen auf industriellen Plantagen; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten

 

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