Grasshopper Investments GmbH-nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

So etwas macht sich in einer Bilanz eines Unternehmens, das Investments an Kunden anbietet, natürlich gar nicht gut. Die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz, die man einsehen kann (Bezahlbereich), weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in fünfstelliger Höhe aus. Trotzdem liegt laut der Bilanz keine „bilanzielle Überschuldung“ vor, denn es besteht eine Patronatserklärung eines Gesellschafters, der für diesen Betrag „geradesteht“. Interessant ist auch, dass fast 50% dieses nicht gedeckten Fehlbetrages wohl auch eine Forderung an einen Geschäftsführer betrifft.

Nun, um beurteilen zu können, ob diese Patronatserklärung etwas wert ist, müsste man den Patronatsgeber kennen und finanziell einschätzen können. Möglicherweise hat sich die Bilanz des Unternehmens in den Jahren 2016 und 2017 ja auch schon wesentlich verbessert.

Was uns ein wenig nachdenklich macht, sind Kommentare, die wir in die Redaktion bekommen. Nach diesen Kommentaren scheint es möglicherweise dann Schwierigkeiten mit der Rückzahlung von Einlagen zu geben. Wir werden dem Unternehmen dazu eine Presseanfrage übermitteln.

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