GOMOPA berichtet über falsches Vertriebsschreiben von Debi Select

Ja, wir haben das auch bekommen. Haben uns aber mit Rücksicht darauf das sich die Situation erstmal beruhigen soll, nicht auch noch berichtet. Herr Siewert von GOMOPA macht das schon gut, insofern muss man das nicht doppelt machen.

Was uns allerdings erstaunt ist, was Gomopa dann herausgefunden hat, wo das Schreiben herkommt. Das könnte doch ein Fall für die Anwaltskammer und den Staatsanwalt sein. Ob sich der Rechtsanwalt mit der Verbreitung bzw. Weiterverbreitung einen Gefallen getan hat darf man bezweifeln.Seriös dies als Anwalt zu tun, ist das sicherlich nicht. Das Handelsblatt sollte den Anwalt von der Liste seiner „Kommentatoren“ streichen, sonst verliert man an Glaubwürdigkeit.

3 Comments

  1. Walther Tegtmeyer Sonntag, 05.02.2012 at 20:54 - Reply

    Ja, dann gehen Sie doch dagegen vor und heulen hier nicht ewig rum. Wo ist das Problem? Die meisten Kritiker die hier das Maul so groß aufreißen sind komische Heckenschützen. Anonym und hinterhältig bischen Unruhe stiften. Das ist es was sie können. Ach, vergiss es einfach.

  2. advisor Sonntag, 05.02.2012 at 20:15 - Reply

    @Walther Tegtmeyer

    noch doller bzw. unglaublicher ist es, was man sich als Anleger gefallen lassen muss.

  3. Walther Tegtmeyer Sonntag, 05.02.2012 at 19:05 - Reply

    Habe mir den Gomopa Bericht mal angeschaut: http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=886&meldung=Falsches-Debi-Select-Schreiben-irritiert-Vertriebe ist schon ein dolles Ding was man sich als Vertriebschef alles so gefallen lassen muss.

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