Die Goldwelt Juweliere & Uhrmacher GmbH & Co. KG mit Sitz in Passau hat ein Insolvenzverfahren über ihr eigenes Vermögen beantragt. Das Amtsgericht Passau ordnete daraufhin am 07. Februar 2025 eine vorläufige Insolvenzverwaltung an, um das Vermögen des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Elisabeth Roggenhofer aus Deggendorf bestellt. Laut Beschluss des Gerichts dürfen Geschäftsführerin Marina Stütz und Geschäftsführerin Ulrike Stütz sowie die persönlich haftende Gesellschafterin Goldwelt Juweliere & Uhrmacher Verwaltungs GmbH nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin über das Unternehmensvermögen verfügen. Dies betrifft auch die Einziehung offener Forderungen.
Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung
Gegen den Beschluss des Gerichts kann eine sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Passau eingelegt werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Insolvenzportal (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen oder zu Protokoll gegeben werden und die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen. Elektronische Rechtsmittel müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein wichtiger Schritt zur Klärung der finanziellen Zukunft des Traditionsunternehmens erfolgt. Wie es für Goldwelt Juweliere & Uhrmacher weitergeht, wird sich im Verlauf des Insolvenzverfahrens zeigen.
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