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Goldstone Group Ltd. („StellaMarkets“): BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung unerlaubt betriebener Geschäfte an

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Goldstone Group Ltd. („StellaMarkets“): BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung unerlaubt betriebener Geschäfte an

Die BaFin hat der Goldstone Group Ltd. mit Bescheid vom 22. Februar 2019 das Betreiben des Einlagengeschäfts sowie des Eigenhandels untersagt und deren unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Die Gesellschaft betreibt unter www.stellamarkets.com eine Handelsplattform für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD), Devisen und Kryptowährungen.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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