GlobalWafers GmbH

GlobalWafers GmbH

München

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Die GlobalWafers GmbH, München, Deutschland, (die „Bieterin“) hat am 21. Dezember 2020 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) an die Aktionäre der Siltronic AG, München, Deutschland, zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) der Siltronic AG (ISIN DE000WAF3001) („Siltronic-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 125,00 je Aktie der Siltronic AG veröffentlicht (das „Übernahmeangebot“). Die Annahmefrist des Übernahmeangebotes endet am 27. Januar 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland), soweit sie sich nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert.

1.

Bis zum 31. Dezember 2020, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland), (der „Meldestichtag“) wurde das Übernahmeangebot für insgesamt 9.253.264 Siltronic-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 30,84 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Siltronic AG.

2.

Die GlobalWafers Co., Ltd., Hsinchu, Taiwan, eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, hielt am Meldestichtag unmittelbar 650.000 Siltronic-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 2,17 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Siltronic AG. Darüber hinaus hielt die GlobalWafers B.V., Amsterdam, Niederlande, eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, am Meldestichtag unmittelbar 600.021 Siltronic-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 2,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Siltronic AG.

3.

Die Stimmrechte der 650.000 Siltronic-Aktien, die von der GlobalWafers Co., Ltd. gehalten werden und die Stimmrechte der 600.021 Siltronic-Aktien, die von der GlobalWafers B.V. gehalten werden, werden der Sino-American Silicon Products Inc., Hsinchu, Taiwan, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG zugerechnet. Die Stimmrechte der 600.021 Siltronic-Aktien, die von der GlobalWafers B.V. gehalten werden, werden auch der GlobalWafers Co., Ltd., GWafers Singapore Pte. Ltd., Singapore, und der GlobalWafers Singapore Pte. Ltd., Singapore, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG zugerechnet.

4.

Die Bieterin hat mit der Wacker Chemie AG, München, Deutschland, am 9. Dezember 2020 eine Vereinbarung über die Veröffentlichung und Annahme eines öffentlichen Übernahmeangebots für die Siltronic AG in Bezug auf 9.250.000 Siltronic-Aktien abgeschlossen (die „Vereinbarung“). Die Bieterin und mittelbar die weiteren Kontrollerwerber (d.h. Sino-American Silicon Products Inc., GlobalWafers Co., Ltd., GWafers Singapore Pte. Ltd., GlobalWafers Singapore Pte. Ltd. und GlobalWafers B.V.) hielten daher im Hinblick auf 30,83 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Siltronic AG ein Instrument im Sinne von § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Zum Meldestichtag hatte die Wacker Chemie AG das Übernahmeangebot auf Grundlage der Vereinbarung für die 9.250.000 Siltronic-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 30,83 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Siltronic AG. Diese 9.250.000 Siltronic-Aktien sind bereits in der Gesamtzahl der Siltronic-Aktien, für die das Übernahmeangebot gemäß Nr. 1 dieser Bekanntmachung angenommen wurde, enthalten.

5.

Darüber hinaus hielten am Meldestichtag weder die Bieterin, noch mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen Siltronic-Aktien, darauf bezogene Instrumente nach §§ 38, 39 WpHG oder Ansprüche auf Übertragung von Siltronic-Aktien. Ihnen waren am Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Siltronic-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen.

6.

Die Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots (wie in Ziffer 13.1.3 der Angebotsunterlage beschrieben) beträgt 65 % der im Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist ausgegebenen Siltronic-Aktien. Am Meldestichtag beträgt die Gesamtzahl der Siltronic-Aktien, die für diese Mindestannahmeschwelle zu berücksichtigen sind, 10.503.285 Siltronic-Aktien, entsprechend ca. 35,01 %.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https:/​/​www.offer-globalwafers-siltronic.com
im Internet am: 04.01.2021.

 

München, den 4. Januar 2021

GlobalWafers GmbH

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