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GlobalFirst-Assets Gesellschaft mit beschränkter Haftung -Insolvenzverfahren eröffnet

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Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen 810 IN 129/14 G-12-6  geführt: Am 14.04.2014 um 10:20 Uhr ist das Insolvenzverfahren 810 IN 129/14 G-12-6 : Am 14.04.2014 um 10:20 Uhr ist das Insolvenzverfahren  GlobalFirst-Assets Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hauptstraße 163, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 90148),

vertreten durch:

Gunder Steinmann, (Geschäftsführer),   eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Christa Heim, Talstraße 2, D 65719 Hofheim/Ts., Tel.: 06192/954658/59, Fax: 06192/954660

Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.

Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 30.06.2014

Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 14.07.2014 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:

  • Wahl des Insolvenzverwalters
  • Wahl eines Gläubigerausschusses
  • Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
  • Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
  • gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.04.2014

, Hauptstraße 163, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 90148),

vertreten durch:

Gunder Steinmann, (Geschäftsführer),   eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Christa Heim, Talstraße 2, D 65719 Hofheim/Ts., Tel.: 06192/954658/59, Fax: 06192/954660

Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.

Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 30.06.2014

Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 14.07.2014 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:

  • Wahl des Insolvenzverwalters
  • Wahl eines Gläubigerausschusses
  • Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
  • Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
  • gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.04.2014

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