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GK Group AG mit in der Haftung zum Thema Crassus Germanum CG Group?

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Eine Frage die man uns in den letzten 14 Tagen des Öfteren natürlich gestellt hat, nur wir bitten hier um Nachsicht, denn wir sind weder Richter noch Juristen. Wir erteilen also keine rechtlich Einschätzung, sondern tun nur unsere Meinung zu diesem Thema kund, natürlich beruhend auf einige Jahre „Erfahrung“ die wir ja mittlerweile mit unserer Seite gesammelt haben, manchmal bei solchen Vorgängen uns natürlich „ähnliche Fälle“ anschauen. Nun, das Unternehmen GK Group AG kennen wir natürlich als Vertriebsgesellschaft für das eine oder andere Finanzprodukt. In Erinnerung geblieben ist uns die Zusammenarbeit der GK Group mit dem Unternehmen SAM AG/ Bestlife Select. Das Unternehmen ist insolvent, heißt auch hier haben Anleger dann sicherlich viel Geld verloren. Unseres Wissens nach war das aber ein reines Kooperationsverhältnis ohne irgendwelche personellen Verflechtungen untereinander. Das ist hier, in der aktuellen Situation“ anders, denn beide Unternehmen waren aus unserer Sicht mehr als „Kooperationspartner“. Hier ist in einigen Dokumenten sogar von finanziellen Verflechtungen die Rede. Beteiligung an der GK Group AG. Auch personelle Verflechtungen gab es. Damit stellt sich für uns natürlich die Frage „gibt es eine Haftung der GK Group AG, oder/und einer der dort handelnden Personen? Genau das ist eine juristische Frage, die objektiv gesehen, dann letztlich nur ein Gericht wird zukünftig beantworten können. Auf Grund der personellen Verflechtungen, dem gesamten Konstrukt insgesamt, sehen wir aber auch die Gründung der Interessengemeinschaft zur Vertretung der Anleger der CG Group sehr kritisch, denn die IG wurde ja mit Unterstützung der GK Group initiiert. Möglich das dies nur eine Art Selbstschutz für den Vertrieb ist, denn der Vertrieb steht ja jetzt als „wahrer Helfer“ da der für nichts dafür kann. Mit ins Boot genommen hat man einen Rechtsanwalt Meier aus Gerlingen der bereist in der Vergangenheit mit der GK Group in einer Zusammenarbeit war, auch das ist aus unserer Sicht ein Zeichen dafür, das Anleger hier möglicherweise beim falschen Rechtsanwalt gelandet sein könnten. Jeder Anwalt der die Anleger hier vertritt sollte unabhängig und nur dem Anleger gegenüber verpflichtet sein. Einen Vertriebspartnerschützer brauchen sie nicht.

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