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Ghislaine Maxwell will Geheimhaltung von Geschworenenprotokollen wahren – Justizministerium fordert Veröffentlichung

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Die wegen Sexualverbrechen verurteilte Ghislaine Maxwell wehrt sich gegen die Veröffentlichung der Geschworenenprotokolle, die im Vorfeld ihrer Anklage im Fall Epstein erstellt wurden. Ihre Anwälte argumentieren, dass die Veröffentlichung dieser Dokumente ihre laufende Berufung gefährden und ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzen könnte.

Die Auseinandersetzung betrifft insbesondere Maxwells Verfahren vor einem Bundesgericht in Manhattan. Das US-Justizministerium hatte die Freigabe der Unterlagen beantragt, um der anhaltenden öffentlichen Kritik an der Geheimhaltung von FBI-Ermittlungsakten zu Epstein und seinem Umfeld entgegenzutreten.

Maxwells Anwälte: „Epstein ist tot – sie nicht“

In einer am 5. August eingereichten Stellungnahme betonten Maxwells Anwälte David Oscar Markus und Melissa Madrigal:

„Jeffrey Epstein ist tot. Ghislaine Maxwell nicht.“
Daher könne das öffentliche Interesse an Epstein nicht als Begründung für die Preisgabe von Informationen aus einem laufenden Verfahren herangezogen werden.

Sie argumentieren, dass Maxwell keine Möglichkeit hatte, die Zeugen vor der Grand Jury zu befragen, und sie selbst keinen Zugang zu den Transkripten hatte. Die Veröffentlichung würde daher die Rechtsstaatlichkeit untergraben, zumal eine Entscheidung des Obersten US-Gerichts zu ihrer Berufung noch aussteht.

Hintergrund: Nur zwei Zeugen, bereits bekannte Aussagen

Laut Justizministerium beziehen sich die betreffenden Transkripte nur auf zwei Zeugen: einen FBI-Agenten und einen Ermittler der New Yorker Polizei. Ein Großteil ihrer Aussagen sei später ohnehin in Maxwells öffentlichem Strafprozess vorgebracht worden.

Ein Gericht in Florida hatte bereits zuvor ein ähnliches Gesuch zur Offenlegung von Protokollen aus einem Epstein-Verfahren von 2006 abgelehnt. Die Anträge in den New Yorker Verfahren gegen Epstein und Maxwell sind noch nicht entschieden.

Neue Haftbedingungen und geheime Gespräche

Maxwell war kürzlich unbemerkt von der Öffentlichkeit von einem Gefängnis in Florida in eine Einrichtung mit niedrigerer Sicherheitsstufe in Texas verlegt worden. Zuvor hatte sie an zwei geheimen Gesprächen mit dem Justizministerium teilgenommen – ein Umstand, der Spekulationen über mögliche Absprachen oder Kooperationen ausgelöst hat.

Ghislaine Maxwell verbüßt derzeit eine 20-jährige Haftstrafe wegen Beihilfe zu sexuellem Missbrauch Minderjähriger im Umfeld von Jeffrey Epstein.


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