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GEV Wind Power GmbH & Co. KG stellt Insolvenzantrag – Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Hamburg hat am 14. März 2025 im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEV Wind Power GmbH & Co. KG (Aktenzeichen: 67b IN 52/25) vorläufige Maßnahmen angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sven Hentschel aus Hamburg bestellt.

Einschränkungen für das Unternehmen

  • Verfügungen über das Vermögen der GEV Wind Power GmbH & Co. KG sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters gültig.
  • Schuldner der GEV Wind Power GmbH & Co. KG dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten.
  • Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen.
  • Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen sind untersagt, ausgenommen sind Maßnahmen gegen unbewegliches Vermögen.

Die GEV Wind Power GmbH & Co. KG, mit Sitz in Hamburg (Kapstadtring 7), wird durch die GEV Wind Power Verwaltungsgesellschaft mbH vertreten. Geschäftsführer ist Herr David Stuart Fletcher.

Mit der Anordnung dieser Maßnahmen ist das Unternehmen in einem gerichtlichen Insolvenzeröffnungsverfahren. Über eine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das Gericht in den kommenden Wochen entscheiden.

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