Am Montag begann der Prozess gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder des mittlerweile aufgelösten E-Commerce-Unternehmens Getgoods.de AG. Den Angeklagten wird vorgeworfen, die Insolvenz des Unternehmens über einen längeren Zeitraum hinausgezögert und dabei weiterhin Kapital von Investoren entgegengenommen zu haben, obwohl sie bereits um die finanzielle Schieflage wussten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschaftlich begangenen Betrug vor.
Das 2007 gegründete und zeitweise börsennotierte Unternehmen Getgoods hatte sich auf den Business-to-Business-Handel mit Smartphones spezialisiert. 2011 eröffnete das Unternehmen ein neues Logistikzentrum in Frankfurt (Oder), in dem zu Spitzenzeiten etwa 200 Mitarbeiter beschäftigt waren. Doch bereits Ende 2012 soll das Unternehmen verschuldet gewesen sein. Trotz dieser Situation sollen die Angeklagten noch bis zum November 2013 Investments in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro entgegengenommen haben, bevor sie schließlich den Insolvenzantrag stellten.
Ermittlungen und strafrechtliche Vorwürfe
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft begannen im Zuge des Insolvenzverfahrens im Jahr 2013. Auslöser war die Anzeige eines Händlers, der behauptete, Getgoods habe 192.000 Handys verkauft, die nicht im Besitz der Firma waren. Diese Anschuldigung führte zu umfassenden Ermittlungen, die letztlich zur Anklage wegen Insolvenzverschleppung und Betruges führten.
Geständnis als möglicher mildernder Faktor
Interessanterweise legte der zuständige Richter den Angeklagten zu Beginn des Verfahrens nahe, ein Geständnis abzulegen, um den Prozess abzukürzen. Ein solches Geständnis könnte sich strafmildernd auswirken und die Dauer der Verhandlungen verkürzen. Die Bereitschaft zur Kooperation könnte ein wichtiger Schritt sein, um das Strafmaß zu reduzieren und eine schnellere Urteilsfindung zu ermöglichen.
Für den Prozess sind insgesamt elf Verhandlungstage angesetzt, wobei das Urteil Ende November erwartet wird. Ob die Angeklagten die Empfehlung des Richters annehmen und ein Geständnis ablegen, bleibt abzuwarten. Dieser Schritt könnte nicht nur den Prozessverlauf beschleunigen, sondern auch Einfluss auf das endgültige Strafmaß haben.
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